Gremien und Organe
Die zentralen Organe des Lehrerbildungszentrums, kurz LBZ, sind der Vorstand sowie der Zentrumsrat. Der Vorstand leitet das Zentrum und beschließt in Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung, wohingegen der Zentrumsrat mit den beteiligten Fakultäten über fakultätsübergreifende Fragen in der Lehramtsausbildung entscheidet. Die vom Zentrumsrat gebildete Strukturkommission unterstützt den Zentrumsrat und den Vorstand.
Kontakt
Vorstand
Der Vorstand leitet das Lehrerbildungszentrum. Er stellt – unter Einbezug der im Zentrumsrat abgestimmten Leitvorstellungen zur weiteren Entwicklung der Lehramtsausbildung – mittelfristige Entwicklungspläne für die Lehramtsausbildung als Beitrag zur Hochschulentwicklung auf, um personelle wie materielle Ressourcen im Bereich der Lehramtsausbildung sinnvoll einsetzen zu können. Vor diesem Hintergrund entwickelt er Grundsätze für die Partizipation an Rektorats- und Dekanatssitzungen beziehungsweise Gremien und Ausschüssen zu Ressourcenfragen in der Lehramtsausbildung und legt die Grundsätze zur Verteilung der dem LBZ unmittelbar zugewiesenen Ressourcen zur Förderung der Lehramtsausbildung in den Fakultäten fest.
Der Vorstand ist eng mit dem Zentrumsrat vernetzt, da Vorsitzende beziehungsweise Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende beziehungsweise stellvertretender Vorsitzender des Zentrumsrates zugleich Mitglieder des Vorstandes des Lehrerbildungszentrums sind. Die Vorstandsvorsitzende beziehungsweise der Vorstandsvorsitzende leitet die Sitzungen des Vorstandes, des Zentrumsrates und der Strukturkommission. Gemeinsam mit den stellvertretenden Vorsitzenden führt sie beziehungsweise er die Beschlüsse von Vorstand und Zentrumsrat aus.
Entscheidungsbefugnis hat der Vorstand bei Entscheidungen zur Lehramtsausbildung von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung, die nicht im Zentrumsrat und nicht in den einzelnen Dekanaten geregelt sind, wie z. B. die Entsendung von Vertreterinnen und Vertreter des LBZ in Berufungskommissionen zur Lehramtsausbildung oder in Arbeitsgruppen des Ministeriums. Auch Kooperationsformen mit weiteren außeruniversitären Partnern werden maßgeblich vom Vorstand vorbereitet. Die Bildung von Arbeitsgruppen innerhalb der Hochschule erfolgt in Absprache mit dem Vorstand.
Für den unmittelbaren Kontakt zum Rektorat, in Bezug auf Ressourcenfragen sowie in Bezug auf die Lehramtsausbildung im allgemeinen, ist die beziehungsweise der Vorstandsvorsitzende zuständig. Durch einen kontinuierlichen Austausch mit dem Rektorat sowie die Teilnahme an Gremien des Rektorats, soll die strukturelle Vernetzung des Lehrerbildungszentrums mit dem Rektorat gestärkt werden. Die gleiche Funktion übernimmt die beziehungsweise der Vorsitzende des Zentrumsrats als Mitglied des Vorstandes des LBZ gegenüber der Fakultätenkonferenz, so dass auch die Vernetzung mit allen Dekaninnen und Dekanen der RWTH Aachen in Bezug auf die Lehramtsausbildung eindeutig geregelt ist.
Name | Position | Telefon | |
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Univ.-Prof. Dr. Sven Kommer | Vorstandsvorsitzender des LBZ | +49 241 80-93542 | sven.kommer@rwth-aachen.de |
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des LBZ Verantwortung für Studium und Lehre sowie Koordination und Beratung |
+49 241 80-25063 | schroeder@rwth-aachen.de | |
Univ.-Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Jürgens | Stellvertretender Vorstandsvorsitzende des LBZ Verantwortung für Forschung und Nachwuchsförderung |
+49 241 80-96085 | h.juergens@lfd.rwth-aachen.de |
Dipl.-Gyml. Lars Bücken | Geschäftsführung | +49 241 80-96425 | buecken@lbz.rwth-aachen.de |
Zentrumsrat
Im Zentrumsrat sind alle lehramtsausbildenden Fakultäten der RWTH Aachen (insgesamt sechs) und alle Gruppen vertreten. Stimmberechtigte Mitglieder sind acht Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, drei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine nichtwissenschaftliche/r Mitarbeiter/in beziehungsweise ein nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter und drei Studierende. Damit hat der Zentrumsrat eine vergleichbare Zusammensetzung wie die Fakultätsräte der RWTH Aachen. Die stimmberechtigten Mitglieder wählen die Vorsitzende beziehungsweise den vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Zentrumsrates für einen Zeitraum von vier Jahren. Eine Wiederwahl ist hierbei möglich.
Qua Amt gehören dem Zentrumsrat weiterhin die Prorektorin beziehungsweise der Prorektor für Lehre, die beziehungsweise der Vorsitzende der Fakultätenkonferenz und die beziehungsweise der Rektoratsbeauftragte für die Lehramtsausbildung an. Des Weiteren sind je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Schulleitungen der Ausbildungsregion Aachen jeweils für die beiden an der RWTH Aachen vertretenen Lehrämter ständige Gäste im Zentrumsrat. Weitere Gäste sind zurzeit die gewählten Vertretungen der stimmberechtigten Mitglieder, Vertreterinnen und Vertreter der Lehramtsfächer, die durch kein stimmberechtigtes Mitglieder im Zentrumstat repräsentiert sind sowie je ein Mitglied der Dezernate 1 und 6..
Eine grundlegende Aufgabe des Zentrumsrates besteht darin, für die Sicherung und Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung an der RWTH Aachen Sorge zu tragen. Aus diesem Grunde ist er insbesondere für alle fakultätsübergreifenden strukturellen Festlegungen und Änderungen zuständig. Die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Fakultäten sind zudem dafür verantwortlich, die fakultätsspezifischen Interessen und Problemstellungen in den Zentrumsrat einzubringen und die dort entwickelten Lösungen in die Fakultäten zurückzuspiegeln. Auch die Koordinierung der Lehrangebote fällt in den Aufgabenbereich des Zentrumsrates.
Entscheidungsbefugnis hat der Zentrumsrat bei fakultätsübergreifenden Fragestellungen zur Lehramtsausbildung von allgemeiner, insbesondere struktureller Bedeutung im Benehmen mit den beteiligten Fakultäten.
Strukturkommission
Der Zentrumsrat bildet eine Strukturkommission. Die Strukturkommission unterstützt den Zentrumsrat und den Vorstand und erarbeitet im Rahmen von Strukturüberlegungen entsprechende Empfehlungen. Mitglieder der Strukturkommission sind drei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Gruppe der Beschäftigten in Technik und Verwaltung und der Gruppe der Studierenden. Die beziehungsweise der Vorstandsvorsitzende des Lehrerbildungszentrums hat den Vorsitz in der Strukturkommission inne.