Berufsbegleitender Master (Studiengangmodell III)
Hinweis
Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.
Beim berufsbegleienden dualen Masterstudiengang für das Lehramt an Beufskollegs handelt es sich um ein Angebot, das Bestandteil einer Sondermaßnahme des Landes NRW für Studierenden mit Abschluss von igenieurwissenschaftlichen FH-Studiengängen ist, denen unter bestimmten Bedinungen die Einstellung in den Schuldienst ermöglicht wird.
Auch für Studierende dieses Studiengangmodells gilt die Ordnung zum Praxissemester, in welcher zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen für Vollzeitstudierenden die spezifischen Regelungen für diese Studierendengruppe erläutert werden. So führen die Studierenden des Studiengangmodells III das Praktikum an der Schule durch, an der sie eine Anstellung für das berufsbegleitende Studium haben. Trotzdem müssen sie für die erfolgreiche Organisation alle erforderlichen Schritte für die Zuteilung zu einer Praktikumsschule im Onlineportal zur Vergabe von Praktikumsplätzen durchführen. Für die Studierenden des dualen Masterstudiengangs ist der schulpraktische Teil des Praxissemesters durch ihre Berufstätigkeit absolviert. Der Besuch der Einführungsveranstaltungen, die Beratungsgespräche zu Unterrichtsbesuchen, sowie das Bilanz- und Perspektivgespräch sind ergänzend durchzuführen. Während des Praxissemesters verbringen sie anders als Vollzeitstudierende nur drei statt vier Tage in der Woche an der Praktikumsschule. Zusätzlich zu ihrem Arbeitsverhältnis mit der Schule besteht für den Zeitraum des Praxissemesters ein Betreuungsverhältnis mit den Ausbildungsbeauftragten ihrer Schule.
Die Studierenden des Studiengangmodells III müssen lediglich die Verrschwiegenheitserklärung zum Antritt des Praxissemesters abgeben. Andere Nachweise und Erklärungen sind bereits bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses an der Schule zu erbringen.