Bescheinigung des schulpraktischen Teils des Praxissemesters – Laufzettel

 

*** Hinweis ***

 

Alle im Praxissemester absolvierten Leistungen des schulpraktischen Teils werden den Studierenden auf einem Laufzettel bescheinigt. Die Schulleitung beziehungweise eine von ihr beauftragte Person bestätigt dabei die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Bestandteile des schulpraktischen Teils im Rahmen der verpflichtnenden Anwesenheitszeit von 250 Zeitstunden im entsprechenden Abschnitt des Formulars. Seitens des Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung werden auf dem Laufzettel die Teilnahme an den Einführungsseminaren der ZfsL, die Beratungsbesuche/Unterrichtsberatungen sowie die Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs bestätigt.