Erweitertes Führungszeugnis

 

*** Hinweis ***

 

Die Tätigkeit am Lernort Schule setzt die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses voraus. Mit der Platzzuweisung erhalten Sie über PVP ein Anforderungsschreiben zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses. Dieses Anforderungsschreiben reichen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt ein. Das erweiterte Führungszeugnis wird dann erstellt und direkt an Ihr zuständiges Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung versandt.

Alle Studierenden mit einem Wohnsitz in Deutschland beantragen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - das erweiterte Führungszeugnis unter Vorlage des Anforderungsschreibens bei ihrem Einwohnermeldeamt. Alle Studierenden mit einem Wohnsitz im Ausland beantragen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - das erweiterte Führungszeugnis unter Vorlage des Anforderungsschreibens beim Bundesamt für Justiz.

Wichtig:
Studierende, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Das Europäische Führungszeugnis ist bei der örtlichen Meldebehörde zu beantragen.