Krankheitsfall

 

Hinweis

Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.

 

An den mit der Schulleitung vereinbarten Praktikumstagen sind die Studierenden grundsätzlich zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet, Anwesenheitszeit und Workload. Für den Fall der Erkrankung, Krankheitsfall, oder anderweitiger Abwesenheit sollen die Studierenden die Schule sowie die Geschäftsstelle des LBZ und das für sie zuständige ZfsL umgehend informieren. Ab dem dritten Krankheitstag ist der Schule eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Außerdem ist anschließend von den Studierenden mit der beziehungsweise dem Ausbildungsbeauftragten abzuklären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können. In Zweifelsfällen kann hier die Geschäftsstelle des Lehrerbildungszentrums mit eingebunden werden.