Unterricht unter Begleitung
Im Sinne eines landesweit gemeinsamen Grundverständnisses wird in der Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption von 2016 „Unterricht unter Begleitung“ wie folgt beschrieben: „Unterricht unter Begleitung findet unter Begleitung und Verantwortung von Ausbildungslehrkräften statt. Am Lernort Schule werden durch die Studierenden eigenständige Unterrichtselemente, Einzelstunden - Unterrichtsstunden - und schließlich die Unterrichtsvorhaben durchgeführt."
Im Rahmen der verpflichtenden Anwesenheitszeit ist im Unterricht unter Begleitung insgesamt ein Umfang von mindestens 50 bis maximal 70 Unterrichtsstunden - Basis: 45-minütige Schulstunde - nachzuweisen. Der Unterricht unter Begleitung ist dabei möglichst auf die beiden Fächer zu verteilen und soll in jedem Fach mindestens ein Unterrichtsvorhaben im Umfang von 5 bis 15 Unterrichtsstunden umfassen.
Downloads
- Rahmenkonzeption Praxissemester 2010 (pdf: 98 kb)
- Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption 2016 (pdf: 478 kb)
- Runderlass Praxiselemente 2022_10 (pdf: 238 kb)
- Praxissemesterordnung 2022_12 (pdf: 1684 kb)
- Infopapier_Praxissemester_Unterricht unter Begleitung_Stand 2022_09 (pdf: 270 kb)
- Wochenplan Praxissemester (pdf: 245 kb)