Unterricht unter Begleitung

 

*** Hinweis ***

 

Im Sinne eines landesweit gemeinsamen Grundverständnisses wird in der Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption von 2016 „Unterricht unter Begleitung“ wie folgt beschrieben: „Unterricht unter Begleitung findet unter Begleitung und Verantwortung von Ausbildungslehrkräften statt. Am Lernort Schule werden durch die Studierenden eigenständige Unterrichtselemente, Einzelstunden - Unterrichtsstunden - und schließlich die Unterrichtsvorhaben durchgeführt."

Im Rahmen der verpflichtenden Anwesenheitszeit ist im Unterricht unter Begleitung insgesamt ein Umfang von mindestens 50 bis maximal 70 Unterrichtsstunden - Basis: 45-minütige Schulstunde - nachzuweisen. Der Unterricht unter Begleitung ist dabei möglichst auf die beiden Fächer zu verteilen und soll in jedem Fach mindestens ein Unterrichtsvorhaben im Umfang von 5 bis 15 Unterrichtsstunden umfassen.