Verschwiegenheitspflicht
Hinweis
Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.
Die Studierenden sind während des Praxissemesters und darüber hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies umfasst sämtliche die Schule, das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern betreffende Angelegenheiten und gilt auch für die im Rahmen der Studienprojekte erhobenen Daten. Dementsprechend dürfen keine nicht-anonymisierten Daten weitergegeben und veröffentlicht werden. Vor der Datenerhebung müssen die Studierenden außerdem das Einverständnis der jeweiligen Personen/-gruppen beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern der Erziehungsberechtigten einholen, siehe dazu das Merkblatt zum Datenschutz.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Beendigung des Praxissemesters bestehen. Die Studierenden legen der bzw. dem Ausbildungsbeauftragten am ersten Schultag die unterzeichnete „Erklärung zur Verschwiegenheit und Kenntnisnahme der Regelungen zum Datenschutz“, Anlage D des Merkblattes, vor; die Dokumente sind von der Schule gemäß Landesverordnung fünf Jahre aufzubewahren.
Downloads
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Runderlass Praxiselemente 2012/2017
(pdf: 238 kb)
Nummer 3 Absatz 4
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Praxissemesterordnung
(pdf: 1684 kb)
§ 15 Absatz 1
- Merkblatt zum Datenschutz (pdf: 450 kb)
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Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer
(pdf: 2382 kb)
(BASS 10 bis 41 Nummer 6.1) § 9