Verschwiegenheitspflicht
Die Studierenden sind während des Praxissemesters und darüber hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies umfasst sämtliche die Schule, das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern betreffende Angelegenheiten und gilt auch für die im Rahmen der Studienprojekte erhobenen Daten. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Beendigung des Praxissemesters bestehen.