Haftpflicht
Hinweis
Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen sowie weiterführende Links finden Sie unten im Downloadbereich.
Ein gesetzlicher Haftpflichtversicherungsschutz über die Schule oder Hochschule besteht für die Studierenden nicht. Den Studierenden wird daher empfohlen, vor Beginn des Praxissemesters einen privaten Haftpflichtversicherungsschutz zu begründen, der die persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während des Praxissemesters abdeckt. Bei bereits bestehender Haftpflichtversicherung wird empfohlen, zu prüfen, inwieweit der Versicherungsschutz auch die Tätigkeiten im Praxissemesters umfasst. Im Schadensfall sollte die Verantwortlichkeit genau geprüft und von der Schulleitung geklärt werden, ob die Betriebs-/Schulhaftpflicht für den Schaden eintritt.
Die Studierenden sind dazu verpflichtet, die Kenntnisnahme der versicherungsrechtlichen Regelungen schriftlich zu bestätigen; dazu ist der beziehungsweise dem Ausbildungsbeauftragten am ersten Schultag die unterzeichnete „Bestätigung der Kenntnisnahme der Belehrung zum Versicherungsstatus im Praxissemester“, Anlage C des Merkblatts zum Praxissemester, vorzulegen.
Downloads
-
Runderlass Praxiselemente 2012/2017
(pdf: 238 kb)
Nummer 3 Absatz 6
-
Praxissemesterordnung
(pdf: 1684 kb)
§ 17
- Merkblatt zum Praxissemester (pdf: 187 kb)
-
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer
(pdf: 2382 kb)
(BASS 10 bis 41 Nummer 6.1) § 9
Richtlinien für die Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung von Akten bei Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (BASS 10 bis 48 Nummer 4) Nummer 2