Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Das Praxissemester ist über eine Vielzahl von Richtlininen und Vereinbarungen konzipiert und organisiert. Das Konzept des Praxissemesters an der RWTH basiert auf dem Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung in NRW vom 12. Mai 2009. Zentrale Grundlage sind § 12 LABG 2009 sowie § 8 LZV 2016. Weiterer maßgeblicher Bezugspunkt ist die Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang vom 14. April 2010 sowie der Runderlass Praxiselemente des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 28. Juni 2012.
Die Gesamtverantwortung des Praxissemesters liegt bei der RWTH Aachen, vergleiche § 12 Absatz 3 LABG.
Dabei übernimmt das Lehrerbildungszentrum der RWTH Aachen die strukturelle und organisatorische Verantwortung. Curriculare Aspekte hingegen verantworten die das Praxissemester begleitenden Fakultäten, vergleiche Übergreifende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie Lehramt an Berufskollegs der RWTH Aachen; § 12. Vor dem Hintergrund und unter Berücksichtigung der allgemeinen Rechtsgrundlagen zum Praxissemester hat die RWTH Aachen eine Praxissemesterordnung erlassen. Die Ordnung regelt sämtliche formale und rechtliche Aspekte zum Praxissemester und enthält Regelungen zu Rechten und Pflichten der Studierenden.
Ausbildungsregion Aachen
Die Ausbildungsregion Aachen setzt sich aus der RWTH Aachen, den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, Aachen und Jülich und rund 70 Schulen zusammen, die von ihren ZfsL auf Grundlage der bereits für den Vorbereitungsdienst bestehenden Ausbil dungsbeziehungen betreut werden. Das Praxissemester wird in Kooperation mit den ZfsL und den Schulen der Ausbildungsregion Aachen nach § 30 HG durchgeführt. Die Zusammenarbeit der RWTH Aachen mit den ZfsL der Ausbildungsregion Aachen ist in einem Kooperationsvertrag geregelt.