Bilanz- und Perspektivgespräch
Das Bilanz- und Perspektivgespräch schließt den schulpraktischen Teil des Praxissemesters ab.
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Einführung in Idee, Organisation und Ablauf des Praxissemesters in der Ausbildungsregion Aachen
Bilanz- und Perspektivgespräch
Der schulpraktische Teil wird durch ein Bilanz- und Perspektivgespräch abgeschlossen. Es findet in der Regel innerhalb der letzten zwei Wochen vor den Sommerferien an der Praktikumsschule statt und dient der Beratung, der Bilanzierung der individuellen professionellen Entwicklung sowie der Diskussion individueller Entwicklungsmöglichkeiten.
Grundlage hierfür ist unter anderem der Reflexionsteil des Portfolios Praxiselemente. Das Gespräch wird nicht benotet und soll die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten. Die ordnungsgemäße Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs wird vom Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, kurz ZfsL, bescheinigt. Der Leitfaden für das Bilanz- und Perspektivgespräch dient der Information und Vorbereitung aller am Gespräch Beteiligten.
Zusammenfassend sind folgende Nachweise im Rahmen des schulpraktischen Teils von den Studierenden zu erbringen:
- Einführungs-/Begleitveranstaltungen der ZfsL
- 50 bis maximal 70 Unterrichtsstunden Unterricht unter Begleitung, unter anderem:
- Unterrichtsvorhaben, je Fach/Fachrichtung in der Regel mindestens ein Unterrichtsvorhaben im Umfang von 5 bis 15 Stunden
- eigenständig durchgeführte Unterrichtselemente, zum Beispiel Mitarbeit an der Unterrichtsvor-/ nachbereitung, Gestalten einzelner Unterrichtssequenzen, Teilnahme an Unterrichtsexkursionen und deren didaktischer Organisation und so fort – siehe hierzu auch das Infopapier Unterricht unter Begleitung
- Unterrichtshospitationen
- außerunterrichtliche Aktivitäten, zum Beispiel Teilnahme an AGs, Konferenzen, Schulfesten, Klassenausflügen, Elternabenden oder Ähnliches
- Beratungsbesuche durch Vertreterinnen und Vertreter der ZfsL
- Bilanz- und Perspektivgespräch
Sämtliche Leistungen müssen auf der Bescheinigung zum schulpraktischen Teil dokumentiert werden. Das ordnungsgemäße Führen des Laufzettels liegt in der Verantwortung der Studierenden. Der schulpraktische Teil des Praxissemesters kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung des schulpraktischen Teils ist erst im nächsten Durchlauf des Praxissemesters möglich und setzt die erneute Teilnahme am Online-Vergabeverfahren der Praxissemesterplätze über das Webportal voraus.
Der erfolgreiche Abschluss des Praxissemesters wird insgesamt nachgewiesen durch
- die bestandenen Modulabschlussprüfungen
- die Bescheinigung der Schulleitung über die Ableistung des vorgegebene Workloads im Rahmen der praktischen Tätigkeit am Lernort Schule
- die Bescheinigung der ZfsL-Leitung über die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen
- den Nachweis der Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs.
Das Praxissemester ist endgültig nicht erfolgreich durchgeführt, wenn eine für den Abschluss erforderliche Prüfung nicht mehr bestanden oder ein erforderlicher Nachweis nicht mehr erbracht werden kann.
Wichtig:
Eine endgültig nicht erfolgreiche Durchführung des Praxissemesters hat das Nichtbestehen der Masterprüfung zur Folge, siehe Ordnung für das Praxissemester § 16. Weitere rechtliche Hinweise für Studierende im Rahmen des schulpraktischen Teils finden Sie hier.
Informationen zu allgemeinen Rechten und Pflichten der Studierenden im Rahmen des Praxissemesters sind in der Praxissemesterordnung zu finden.