Begleitung des Praxissemesters

  Das Praxissemesterstudienjahr im Überblick Urheberrecht: © CCO: Faust

Kontakt

Vera Faust © Urheberrecht: LBZ RWTH Aachen

Name

Vera Faust

Koordination Praxissemester

Telefon

work
+49 241 80 96434

E-Mail

E-Mail
 

Handreichung

Einführung in Idee, Organisation und Ablauf des Praxissemesters in der Ausbildungsregion Aachen

 

Begleitung an den Lernorten Schule & ZfsL

In der Ausbildungsregion Aachen findet das Praxissemester von Februar bis Juli an allen drei Lernorten – Schule, Zentren für schulpraktische Lehrerausildung, kurz ZfsL, und Hochschule – statt, die Vorbereitung des Praxissemesters lediglich am Lernort Hochschule. Abgeschlossen wird das Praxissemester an den Lernorten Schule und Hochschule, dort ist zudem eine nachbereitende Phase angesiedelt. Die zentralen Praxissemestertermine von Uni, Schule und ZfsL finden Sie im Eckdatenpapier zum Praxissemester des aktuellen Durchgangs.

Einführungsseminare am ZfsL – Februar & März

Mit der vorlesungsfreien Zeit enden auch die universitären Vorbereitungsseminare, um nach einer Pause von etwa ein bis zwei Wochen durch die Einführungsseminare der ZfsL abgelöst zu werden. Das Praxissemester beginnt für die Studierenden an ZfsL und Schule, in der Regel spätestens bis zum 15. Februar. In den ersten sechs Wochen des Praxissemesters – meist bis zu den Osterferien – finden in der Regel sechs ganztägige Einführungsseminare der ZfsL statt. Die Seminare werden von den ZfsL der Ausbildungsregion Aachen – Aachen und Jülich – gemeinsam angeboten und finden am ZfsL Aachen statt. Für Studierende des Lehramts an Gymnasien und Gesamtschulen werden die Einführungsseminare freitags durchgeführt, für Studierende des Lehramts an Berufskollegs liegt dieser Studientag am ZfsL montags. Der erste und der letzte Termin sind üblicherweise überfachlich beziehungsweise bildungswissenschaftlich ausgerichtet, die dazwischenliegenden Termine werden fachbezogen gestaltet.

Lernort Schule & der erste Schultag Februar

Am Schultag nach dem ersten Einführungsseminar am ZfsL beginnt für die Studierenden das Praxissemester an ihrer Praktikumsschule. Sie verbringen während des Praxissemesters in der Regel vier Tage pro Woche dort. Die Anwesenheitszeit des schulpraktischen Teils am Lernort Schule beträgt 250 Zeitstunden, was etwa ein Drittel des gesamten Arbeitsaufwands im Praxissemester ausmacht.

Für den ersten Schultag – oder den ersten Austausch mit der Schule – empfehlen wir den Studierenden, folgende Themen zu besprechen:

  • Aufklärung über schulspezifische Merkmale und Regelungen
  • Führung durch die Räumlichkeiten der Schule
  • Informationen zu Aufenthaltsbereichen für die Praxissemesterstudierenden
  • Einsammeln der unterschriebenen Merkblätter zur Verschwiegenheitspflicht, Infektionsschutz und Unfallschutz – siehe unten
  • Austausch über das Studienprojekt und die Studienaufgaben der Studierenden
  • Eine Hilfestellung bei der Erstellung des ersten Wochenplans; der Wochenplan dient der Übersicht über die besuchten Unterrichtsstunden sowie der von den Studierenden durchgeführten Aktivitäten, wie Hospitationen, Unterricht unter Begleitung, einzelne unterrichtsbezogene und außerunterrichtliche Aktivitäten
  • Vorstellung im Kollegium, Vorstellung der Ausbildungslehrkräfte

Den Studierenden wird dazu geraten, selbstständig das Gespräch mit den Ausbildungslehrkräften zu suchen und dabei deren zusätzliche Arbeitsbelastung im Blick zu haben.

Ebenfalls am ersten Schultag sollten rechtliche Aspekte geklärt werden:

  • Die Studierenden sind während des Praxissemesters zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies schließt das gesamte Schulleben ebenso mit ein wie die im Rahmen der Studienprojekte erhobenen Daten. Die Studierenden legen der beziehungsweise dem Ausbildungsbeauftragten am ersten Schultag die unterzeichnete Erklärung Verschwiegenheit und Kenntnisnahme der Regelungen zum Datenschutz, Anlage D des Merkblatts zum Praxissemester, vor; die Dokumente sind von der Schule gemäß Landesverordnung fünf Jahre aufzubewahren.
  • Auch zum Infektionsschutz aufgrund des erhöhten Infektionsrisiko in den Schulen legen die Studierenden eine unterschriebene Kenntnisnahme, Anlage E, sowie zum Masernschutz Anlage F des Merkblatts zum Praxissemester, zur Aufbewahrung in der Schule vor.
  • Zum Versicherungsschutz: Für die Studierenden besteht während des Praxissemesters gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des § 2 SGB VII. Ein gesetzlicher Haftpflichtversicherungsschutz über die Schule oder Hochschule besteht für die Studierenden nicht. Den Studierenden wird daher der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen – dies ist meist auch relevant in Bezug auf die Weitergabe von Schulschlüsseln. Die Studierenden werden auch hierzu über das Merkblatt zum Praxissemester belehrt und legen am ersten Schultag eine entsprechende Kenntnisnahme, Anlage C des Merkblatts zum Praxissemester, vorzulegen.

Schließlich sollte am ersten Schultag der Antritt der Praxissemesterstudierenden in der Schule in PVP vermerkt werden. Dies übernehmen in den meisten Schulen die Ausbilungs- oder Praxissemesterbeauftragten. Wie dies gelingt, beschreibt die Klickanleitung zur Dokumentation am Lernort Schule unter "Antrittsdatum".

Unterricht unter Begleitung in der Schule

Die Studierenden sollen am Lernort Schule Einblicke in den schulischen Alltag und außerunterrichtliche Aktivitäten erhalten, im Unterricht hospitieren, Unterricht unter Begleitung durchführen und ihr Studienprojekt und ihre Studienaufgaben umsetzen.

Unterricht unter Begleitung ist, neben Unterrichtshospitationen und außerunterrichtlichen Aktivitäten, zentraler Bestandteil des schulpraktischen Teils des Praxissemesters am Lernort Schule. Unterricht unter Begleitung findet immer unter ausbildungsfachlicher Begleitung und Verantwortung statt. Nach einer Hospitationsphase werden die Studierenden schrittweise in unterrichtsbezogene Aktivitäten eingebunden, übernehmen eigenständige Unterrichtselemente, Einzelstunden – Unterrichtsstunden – und führen schließlich je ein Unterrichtsvorhaben pro Fach im Umfang von 5 bis 15 Stunden durch. Im Rahmen der verpflichtenden Anwesenheitszeit ist im Unterricht unter Begleitung insgesamt ein Umfang von mindestens 50 bis maximal 70 Unterrichtsstunden – Basis: 45-minütige Schulstunde – nachzuweisen. Neben dem Wochenplan dient hier die Bescheinigung zum schulpraktischen Teil der Dokumentation.

Eine gute Zusammenfassung aller Vorgaben bietet das Infopapier Unterricht unter Begleitung.

Beratungsbesuche der ZfsL – April/Mai/Juni

Während des Praxissemesters führen die Seminarausbildenden der ZfsL an den Schulen Beratungsbesuche durch. Anschließend an eine Unterrichtsbeobachtung findet zwischen den Seminarausbildenden und den Studierenden ein Beratungsgespräch statt. Dabei sollen Einzelstunden als Beratungsgrundlage genutzt werden, um bei den Studierenden den Blick für Elemente der Unterrichtsplanung und -durchführung zu schärfen, und so ein Bewusstsein für ihre Stärken sowie ihren Entwicklungsbedarf zu schaffen.

Abschluss ZfsL und Schule: das Bilanz- und Perspektivgespräch Juni/Juli

Insgesamt macht der schulpraktische Teil – an den Lernorten Schule und ZfsL 390 Zeitstunden aus. Die schulpraktischen Anteile des Praxissemesters werden nicht benotet. Das Bilanz- und Perspektivgespräch schließt den schulpraktischen Teil ab.

 

Unterrichtsvorhaben

„Unterrichtsvorhaben werden federführend von der Schulseite verantwortet und sind schüler- und handlungsorientierte, offene Formen der Unterrichtsgestaltung, die die Lernenden zu einem selbstregulierten fachlichen oder überfachlichen Lernen in komplexen Lernsituationen befähigen sollen und auch den Studierenden unterschiedliche Perspektiven auf das Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie Reflexionsanlässe für ihren eigenen Professionalisierungsprozess eröffnen. Zentrales Ziel ist es, dass die Studierenden Unterricht als Einheit erfahren und sie Lehr- und Lernprozesse in größeren Zusammenhängen denken. In diesem Sinne umfassen Unterrichtsvorhaben, die im Rahmen des Praxissemesters durchgeführt werden, eine Folge von Stunden, an denen die Studierenden mit einem hohen Eigenanteil bei der Planung und Durchführung beteiligt sind und diese gemeinsam mit den betreuenden Lehrkräften auswerten.“

Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption 2016

 

Begleitung des Praxissemesters am Lernort Hochschule

Im Sommersemester findet nach Abschluss der Einführungsseminare am ZfsL und mit Beginn der Vorlesungszeit für alle Praxissemesterstudierende jeweils montags der Studientag an der RWTH Aachen statt. In beiden Fächern sowie in den Bildungswissenschaften belegen die Studierenden im Rahmen des Schulforschungsteils des Praxissemesters universitäre Begleitseminare, die an die Vorbereitungsseminare aus dem Wintersemester anschließen.

Die Seminare dienen insbesondere der Begleitung des im Rahmen des Schulforschungsteils durchzuführenden Studienprojektes und der Studienaufgaben. Ergänzt werden die Begleitseminare um ein DSSZ-Seminar, DSSZ - Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, in dem die Studierenden Unterrichtsentwürfe nach dem Konzept des sprachsensiblen Unterrichts entwickeln und diese auch im Unterricht im Rahmen einer Unterrichtsstunde erproben.