Beratung für Schulen
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Handreichung
Einführung in Idee, Organisation und Ablauf des Praxissemesters in der Ausbildungsregion Aachen
Nicht alles lässt sich regeln und die Vielfalt an Richtlinen, Vorgaben, beteiligten Personen und Einrichtungen macht das Praxissemester unübersichtlich und sorgt manchmal für Konflikte. Mögliche Fragestellungen könnten sich aus der Zusammenarbeit mit den Praxissemesterstudierenden oder auch aus den formalen Anforderungen des Praxissemesters ergeben.
Beratungsbedarf? Konfliktfall?
Sollten sich Fragen ergeben oder Probleme entstanden sein, kontaktieren Sie uns bitte - wir beraten gern und vermitteln in Konfliktfällen, auch und gerade zwischen den Lernorten. Als lernortübergreifende Koordinatorin im Praxissemester biete ich den auf Schulseite für das Praxissemester in der Ausbildungsregion Aachen zuständigen Personen eine zentrale Anlaufstelle bieten, die hierarchiearm in Konfliktfällen berät und vermittelt.
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail oder rufen Sie mich an und wir besprechen das weitere Vorgehen. (s. Kontaktbox).
Formales Vorgehen bei schwerwiegenderen Konflikten
In der Praxissemesterordnung der RWTH Aachen (PSO) ist die Kooperation zwischen den Schulen und dem Lehrerbildungszentrum in (schwerwiegenderen) Konfliktfällen beschrieben. Im Fall von unentschuldigter Abwesenheit oder bei Nichtbeachtung von Regelungen der Schule durch die Studierenden gilt: "...die Schule setzt die Studierenden umgehend in Kenntnis, dass das erfolgreiche Bestehen des schulpraktischen Teils gefährdet ist, und nimmt Kontakt zur Geschäftsstelle des LBZ auf." (§ 15 Abs. 5). Weiterhin ist festgehalten: "Unentschuldigte Abwesenheit oder das Nichtbeachten von Regelungen der Schule kann in schwerwiegenden Fällen zur vorzeitigen Beendigung des schulpraktischen Teils durch die Schulleitung im Benehmen mit dem zuständigen Prüfungsausschuss führen. Eine vorzeitige Beendigung des Praxissemesters erfordert zudem vorab die Abstimmung und Beratung mit dem zuständigen ZfsL und der Bezirksregierung. Im Fall der vorzeitigen Beendigung gilt das Praxissemester als erstmals nicht bestanden. Ein Abbruch des Praxissemesters ist durch das zuständige ZfsL in PVP zu vermerken." (§ 15 Abs. 6)
Beratungsbedarf für Studierende?
Studierende können auf ein breites und differenziertes Beratungsangebot an der RWTH zurückgreifen, das von der persönlichen Beratung für Masterstudierende am Lehrerbildungszentrum über den Austausch mit ehemaligen Praxissemesterstudierenden aus der Fachschaft bis zur Möglichkeit, in Konfliktfällen eine Ombudsperson einzusetzen reicht. Einen Überblick über die Angebote finden sich hier.
Mitarbeit in den lernortübergreifenden Gremien?
Gerne können Sie sich auch im Rahmen der Fachverbünde in die fachliche Ausgestaltung des Praxissemesters einbringen.