Rechtliche Hinweise für Studierende
Rechtsstatus
Während des Praxissemesters wird keine Ausbildung mit dem Land NRW begründet. Der Studierendenstatus bleibt während des gesamten Praxissemesters erhalten.
Weisungsbefugnis und Anwesenheitspflicht
Die für die Praktikumsschule und den Unterricht geltenden Regelungen sind von den Studierenden zu beachten. Sie haben die Weisungen der Schulleitung, der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehrkräfte zu befolgen.
Die Studierenden sind an den mit der Schulleitung vereinbarten Tagen zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet. Unentschuldigte Abwesenheit oder das Nichtbeachten von Regelungen der Schule kann in schwerwiegenden Fällen zur vorzeitigen Beendigung des schulpraktischen Teils durch die Schulleitung in Absprache mit dem zuständigen Prüfungsausschuss führen.
Siehe auch Anwesenheitszeit und Workload.
Im Fall der Erkrankung oder der Verhinderung aus einem anderen Grund muss stets die Praktikumsschule umgehend informiert werden. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage an, hat die*der Studierende eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Erkrankung sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Tag bei der Praktikumsschule vorzulegen und das Lehrerbildungszentrum, kurz LBZ, zu informieren. Mit der oder dem Ausbildungsbeauftragten ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können. Ein Anspruch auf Nachholen versäumter Praktikumstage besteht nicht.
Versicherungsschutz
Unfallversicherung: Für Studierende besteht gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des § 2 SGB VII.
Haftpflichtversicherung: Ein gesetzlicher Haftpflichtversicherungsschutz besteht für die Studierenden nicht. Es wird daher empfohlen, vor Beginn des Praktikums mit der Praktikumsschule zu klären, ob Studierende in die Haftpflichtversicherung des Trägers aufgenommen werden können und – falls dies nicht möglich ist – einen privaten Haftpflichtversicherungsschutz zu begründen haben. Bei bereits bestehender Haftpflichtversicherung wird empfohlen, zu prüfen, inwieweit der Versicherungsschutz auch die Tätigkeiten im Praxissemester umfasst. Die Studierenden legen der Praktikumsschule am ersten Praktikumstag eine Erklärung über die Belehrung zum Haftpflichtversicherungsschutz vor. Siehe auch Versicherungsschutz.
Verschwiegenheit
Studierende im Praktikum sind dazu verpflichtet, über die Ihnen durch das Praktikum bekannt gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu bewahren und die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Anonymisierung sämtlicher personenbezogener Daten in den Praktikumsdokumentationen. Am ersten Praktikumstag ist der Schule die Bescheinigung über die Belehrung zur Verschwiegenheitspflicht vorzulegen.
Infektionsschutzgesetz
Studierende können durch die Tätigkeit an Schulen besonderen Gefährdungen durch Infektionskrankheiten ausgesetzt sein. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, kurz: MSW, vom 28. Juni 2012 zu den Praxiselementen in den lehramtsbezogenen Studiengängen müssen Studierende daher vor Beginn der praktischen Tätigkeit eine Erklärung über die Belehrung zu §35 Infektionsschutzgesetz an der Schule vorlegen.
Die entsprechenden Dokumente zur Belehrung über zur Verschwiegenheitspflicht, zum Haftpflichtversicherungsschutz sowie zum Infektionsschutzgesetz werden den Studierenden im Rahmen des Platzvergabeverfahrens durch die Onlineplattform PVP zur Verfügung gestellt.
Siehe auch Infektionsschutzgesetz.
Weitere Informationen zu allgemeinen Rechten und Pflichten der Studierenden im Praxissemester
sind der Praxissemesterordnung zu entnehmen.
Studierendenevaluation Praxissemester
Das Praxissemester an der RWTH Aachen wird kontinuierlich evaluiert. Ab dem Praxissemesterdurchgang 2020/2021 startet die überarbeitete Studierendenevaluation für das Praxissemester, die unter breiter Mitwirkung aller am Praxissemester beteiligten Gruppen auf Basis einer Konzeption durch die Geschäftsstelle des LBZ durch den Zentrumsrat beschlossen wurde. Alle Studierende des jeweiligen Praxissemesterdurchgangs werden bezüglich der Online-Evaluation angeschrieben und können auf freiwilliger Basis an der Befragung teilnehmen. Datenschutzrechtliche Erläuterungen zur Durchführung der Evaluation finden sich in der Evaluation selbst sowie in ergänzender Form in dieser Checkliste zum Datenschutz der Studierendenevaluation Praxissemester.