Abschluss & Prüfungen

 

Das Praxissemester schließen Sie in an der RWTH Aachen sowohl an den Lernorten Schule/ Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, kurz ZfsL, als auch am Lernort Universität ab.

Abschluss an der Schule und ZfsL

Die Studierenden schließen den schulpraktischen Teil mit dem Bilanz- und Perspektivgespräch, kurz BPG, ab, das in der Regel in den letzten drei Wochen vor den Sommerferien stattfindet. In diesem Gespräch wird das Praxissemester gemeinsam mit den Seminarleitenden aus dem ZfsL und den Ausbildungsbeauftragten aus der Schule reflektiert, auf Wunsch auch mit den Dozierendne aus der Universität. Für das BPG kann der Leitfaden herangezogen werden und das geführte Portfolio dient als Grundlage, welches ebenfalls mit einzubeziehen ist.

Abschluss an der Universität

Das Praxissemester endet mit Beginn der Sommerferien bzw. mit dem Ende der Vorlesungszeit. In der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters, die am 30. September endet, schließen die Studierenden den Schulforschungsteil des Praxissemesters mit benoteten Modulabschlussprüfungen – Auswertung und Abgabe der Studienprojekte – ab.

Das DSSZ-Modul, kurz Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, schließt mit einer benoteten Klausur am Ende des Sommersemesters in der vorlesungsfreien Zeit ab.

Insgesamt macht der Schulforschungsteil 360 Zeitstunden aus. Zum Schulforschungsteil gehört, neben den Begleitseminaren und deren Vor- und Nachbereitung, die Durchführung der Studienprojekte.


Der erfolgreiche Abschluss des Praxissemesters wird insgesamt nachgewiesen durch:

  • die bestandenen Modulabschlussprüfungen
  • die Bescheinigung der Schulleitung über die Ableistung des vorgegebene Workloads im Rahmen der praktischen Tätigkeit am Lernort Schule
  • die Bescheinigung der ZfsL-Leitung über die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen
  • den Nachweis der Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs

Einzelheiten zu den Modulen, eventuelle Voraussetzungen für die jeweiligen Modulabschlussprüfungen sowie Besonderheiten für Wiederholungsprüfungen sind in den fachspezifischen Prüfungsordnungen geregelt. Die wesentlichen Daten und Informationen zu dem Prüfungen im Rahmen des Schulforschungsteils finden Sie in der folgenden Übersicht. Der schulpraktische Teil kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden, siehe Praxissemesterordnung § 9 Abs. 6.
Das Praxissemester ist endgültig nicht erfolgreich durchgeführt, wenn eine für den Abschluss erforderliche Prüfung nicht mehr bestanden oder ein erforderlicher Nachweis nicht mehr erbracht werden kann.
Wichtig: Eine endgültig nicht erfolgreiche Durchführung des Praxissemesters, hat das Nichtbestehen der Masterprüfung zur Folge - siehe Praxissemesterordnung § 16.