Häufige Fragen zur Erweiterung im Lehramt (FAQ)
Ihre Fragen & unsere Antworten zu der Erweiterung im Lehramt in aller Kürze!
Wie viele CP benötige ich, um die Voraussetzungen für das Erweiterungsstudium zu erfüllen?
Sie benötigen mindestens 30 Leistungspunkte (CP) im Bachelorstudium oder einen lehramtsbezogenen Studienabschluss für das Gymnasium, die Gesamtschule oder das Berufskolleg. Weitere Informationen finden Sie in der ÜPO Erweiterung eines lehramtsbezogenen Abschlusses.
Werden die Noten der Erweiterung in die Beurteilung meines regulären Studiums mit eingehen oder werden diese gesondert verbucht?
Die Noten der lehramtsbezogenen Erweiterung werden gesondert verbucht und gehen somit nicht mit in den Gesamtnotendurchschnitt Ihres Lehramtsstudiums ein. Eine Verbesserung oder Verschlechterung des Notendurchschnitts ist auf diesem Wege also nicht möglich.
Hat das Studium der lehramtsbezogenen Erweiterung Einfluss auf meine Regelstudienzeit?
Generell existiert für die Erweiterung keine Regelstudienzeit, es ist aber möglich, diese parallel zum laufenden Lehramtsstudium zu studieren, um das Erweiterungsstudium innerhalb der Regelstudienzeit zu studieren.
Wenn es keine Regelstudienzeit für die Erweiterung gibt, erhalte ich dennoch BAföG?
Der BAföG-Bezug verlängert sich nicht. Bitte fragen Sie jedoch beim BAföG-Amt nach, welche alternative Möglichkeiten des Leistungsbezugs in Frage kommen. Weitere Informationen: BAföG.
Welche Module muss man in der lehramtsbezogenen Erweiterung belegen?
Die Erweiterung ist mit dem regulären Fachstudium identisch. Auch die Prüfungs- und Studienanteile ändern sich nicht, so muss ebenfalls das Vorbereitungs- und Begleitseminar zum Praxissemester absolviert werden. Angeboten wird das Modul jedoch losgelöst vomPraxissemester am Lernort Schule. Das Praxissemester als solches (d.h. Schulpraktischer Teil und Schulforschungsteil) muss somit nicht zusätzlich absolviert werden.
Muss ich in der lehramtsbezogenen Erweiterung eine Abschlussarbeit schreiben?
Eine Abschlussarbeit ist für das Erweiterungsstudium nicht zu erbringen, dementsprechend entfällt auch die Verleihung eines akademischen Grades. Für weitere Informationen: ÜPO Erweiterung eines lehramtsbezogenen Abschlusses.
Wie bewerbe ich mich für das lehramtsbezogene Erweiterungsstudium und gibt es Zulassungsvoraussetzungen?
Die Bewerbung für das lehramtsbezogene Erweiterungsstudium erfolgt regulär über RWTHonline. Unter „Bewerbungen“ finden Sie eine ausführliche Anleitung zum allgemeinen Bewerbungsprozess.Bitte achten sie jedoch auf die gesonderten Zulassungsvoraussetzungen für die lehramtsbezogene Erweiterung.
Ist die Aufnahme des Erweiterungsstudiums sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich?
Ja. Eine Aufnahme ist zu beiden Semesterturnussen möglich.
Ist die Schulform des Lehramtsstudiums relevant für die Zulassung zur lehramtsbezogenen Erweiterung?
Ja, da die lehramtsbezogene Erweiterung nur für das Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Berufskolleg angeboten wird.
Ist ein Wechsel zwischen meinem Erst- oder Zweitfach und der Erweiterung möglich?
Ja, ein Wechsel zwischen dem Erst- oder Zweitfach innerhalb des Regelstudiengangs mit der lehramtsbezogenen Erweiterung ist grundsätzlich möglich. Auch nach dem bereits erfolgreich abgeschlossenen Praxissemester ist ein solcher Wechsel möglich, ohne dass zusätzliche Leistungen in Bezug auf den schulpraktischen Teil absolviert werden müssen.
Ist es möglich die Praxissemestermodule des Erweiterungsfaches im Mastervorzug zu belegen?
Auch im Erweiterungsstudium sind die dem Praxissemester dazugehörigen fachdidaktischen Veranstaltungen nicht über den Mastervorzug belegbar.