Außerschulisches Berufsfeldpraktikum im Bachelorstudium

  Das Wort BFP auf einer Tafel. Urheberrecht: © CC0

Das Berufsfeldpraktikum hat einen Umfang von mindestens vier Wochen und findet während des Bachelorstudiums statt. Mit der Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes kann das Berufsfeldpraktikum in der Regel nur noch als außerschulisches Praktikum durchgeführt werden. Im Sinne der Idee der Polyvalenz des Bachelorstudiums eröffnet dieses Praxiselement die Möglichkeit, Einblick in potenzielle Arbeitsfelder auch außerhalb der Schule zu gewinnen.

Kontakt

Sylvia Gossani © Urheberrecht: Sylvia Gossani

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Sylvia Gossani

Praktikumsmanagerin

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+49 241 80 96436

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Ziel des Praktikums

Das Berufsfeldpraktikum, kurz BFP, bietet Ihnen die Möglichkeit, das weite Feld rund um Ihren zukünftigen Beruf zu erkunden, also einmal über den Tellerrand hinauszuschauen. Folgende Fragen können Sie zum Beispiel in den Blick nehmen:

  • Wie lernen Kinder und Jugendliche an außerschulischen Lernorten, wie lernen kleine Kinder?
  • Wie vollzieht sich die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, wer hilft bei Schwierigkeiten?
  • Wie leben und lernen Kinder aus unterschiedlichen sozialen Schichten?
  • Wie wird Kindern und Jugendlichen an außerschulischen Lernorten ein Zugang zu Technik vermittelt?
  • Welche beruflichen Möglichkeiten bietet das gewählte Studienfach über den Schuldienst hinaus?
  • Wie wird im Ausland gelehrt und gelernt?

Ziel des Praktikums soll es sein, Klarheit im Hinblick auf die eigene Berufswahl zu entwickeln und den Horizont für die spätere Arbeit zu erweitern.

Die Art Ihres Berufsfeldpraktikums sollten Sie daher in Abhängigkeit von Ihrer Vorerfahrung und je nachdem, wie klar Sie in Ihrer Berufswahl schon sind, auswählen.

Da alle anderen Praxiselemente während Ihrer Ausbildung in der Schule stattfinden, sollte das Berufsfeldpraktikum dazu dienen, außerschulische Erfahrungen zu sammeln.

Praktikumsplätze

Für Studierende ist vor der Aufnahme des Praktikums eine Vorabberatung durch die Praktikumsmanagerin des LBZ vorgesehen. Für bereits früher immatrikulierte Studierende wird diese Vorabberatung ebenfalls ausdrücklich empfohlen. Eine Ausnahme bildet das fachbezogene Berufsfeldpraktikum für das Fach Maschinenbau. Dieses kann ohne Vorabberatung wahrgenommen werden. Eine Anmeldung für das Berufsfeldpraktikum über RWTH-Online ist nicht erforderlich.

Das BFP kann im Kinder- und Jugendbereich, in der Technikdidaktik und Technikbildung, als fachbezogenes Praktikum oder im Ausland absolviert werden. Das Lehrerbildungszentrum bietet eine große Auswahl möglicher Praktikumsplätze über die folgenden Listen in den unterschiedlichen Themenbereichen an, fachbezogene Praktika werden von den Zuständigen in den Fächern angeboten. Darüber hinaus können Sie – nach Rücksprache mit dem Praktikumsmanager – ein Praktikum an Stellen Ihrer Wahl durchführen, die den Maßgaben des BFP entsprechen.

Unter den folgen Links finden Sie die Listen zu möglichen Praktikumsplätzen:

BFP in der Kinder- und Jugendarbeit
Als zukünftige Lehrkraft sollten Sie Kinder und Jugendliche nicht nur unterrichten können, sondern auch eine tiefer greifende Kenntnis von ihren vielfältigen Entwicklungs- und Sozialisationsaufgaben haben. Deshalb kann ein BFP, das Ihnen Einblicke in pädagogisch relevante Einrichtungen ermöglicht,sehr gewinnbringend sein.

BFP im Bereich der Technikbildung
Hier finden Sie Praktikumsstellen, die den besonderen Standort unserer Lehramtsausbildung an einer technischen Hochschule prägen. Sie können vielfältige Einblicke in Felder bekommen, in denen Kindern und Jugendlichen technische Sachverhalte begreif- und erfahrbar gemacht werden.

Fachbezogenes BFP
In einem fachbezogenen Praktikum bekommen sie Einblicke in berufliche Tätigkeitsfelder Ihres Faches. Sie werden die Möglichkeit haben, in Arbeits- und Produktionsprozesse für Sie interessanter Unternehmen eingebunden zu sein und so einen sehr direkten Zugang zu entsprechenden Anforderungsprofilen zu erhalten.

BFP im Ausland
Sie können Ihr BFP auch im Ausland absolvieren. Die intensive Begegnung mit einer anderen Kultur ist in vielerlei Hinsicht gewinnbringend, um in einer globalisierten und multikulturellen Gesellschaft den Beruf des Lehrers/der Lehrerin kompetent ausüben zu können.

Der Rahmen

Das Berufsfeldpraktikum ist verpflichtender Teil des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums. Es ist von mindestens vierwöchiger Dauer mit ungefähr 30 Stunden pro Woche, es kann auch semesterbegleitend mit einem Stundenumfang von mindestens 120 Stunden absolviert werden. Das BFP wird mit 4 Leistungspunkten bewertet. Im Studienverlauf ist das BFP je nach Fach ab dem dritten Semester bzw. fünften Semester vorgesehen. Das Berufsfeldpraktikum wird nicht durch Veranstaltungen vorbereitet oder begleitet und ist, abgesehen von der Vorabberatung und dem abschließenden Reflexionsgespräch, an keine weiteren Vorleistungen geknüpft.

Zum BFP wird verpflichtend ein Portfolio geführt. Dieses Portfolio Praxiselemente wird in allen Praxisphasen Ihrer Ausbildung geführt und soll Ihnen die Möglichkeit eröffnen, Ihren Lernprozess innerhalb der einzelnen Praktika und über die einzelnen praktischen Phasen hinweg kontinuierlich sinnvoll zu gestalten. Das Führen des Portfolios bestätigen Sie bitte mit Ihrer Unterschrift auf dem Antrag bzw. Laufzettel, auf dem Ihr Berufsfeldpraktikum attestiert wird.

Zuständig für die persönliche Beratung im Rahmen des Berufsfeldpraktikums, aber auch für alle Fragen der Anerkennung ist die Praktikumsmanagerin des LBZ, Sylvia Gossani. Eine Ausnahme bildet das Fach Maschinenbau.

Nachweis und Anerkennung und fachbezogene Anrechnung

Reguläre Durchführung

Eine reguläre Durchführung des Berufsfeldpraktikums sieht vor, dass Sie zunächst

  • eine Vorabberatung bei der Praktikumsmanagerin wahrnehmen
  • sich auf dieser Grundlage eigenständig einen Praktikumsplatz suchen. Hier können Sie auch auf unsere Partner zurückgreifen
  • dort Ihr Praktikum gemäß den Rahmenbedingungen absolvieren
  • währenddessen Ihr Portfolio führen

Die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums wird dabei durch die jeweilige Praktikumseinrichtung auf dem Laufzettel mit Stempel und Unterschrift nachgewiesen.

Im Anschluss an Ihr Praktikum füllen Sie dieses bitte aus und kommen zwecks Eintragung Ihrer Leistung in die Sprechstunde des Praktikumsmanagers.

  • Bei diesem Besuch führen Sie mit der Praktikumsmanagerin ein Reflexionsgespräch über Ihre Erfahrungen im Praktikum.

Alternativ können Sie gerne auch den Briefkasten vor dem Sekretariat des LBZ nutzen, um Ihre Unterlagen vorab einzureichen. In diesem Fall werden Sie zu einem Termin für das Reflexionsgespräch eingeladen.

Die Übermittlung der bestandenen Berufsfeldpraktika ans Zentrale Prüfungsamt, kurz ZPA, erfolgt dann immer automatisch zum Quartalsende. Einschreibefristen zum Master werden dabei von uns berücksichtigt.

Anerkennung

Sollten Sie bereits eine dem Berufsfeldpraktikum entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben, können Sie über den Antrag zum BFP dafür ebenfalls eine Anerkennung beantragen. Berücksichtigen Sie dabei bitte die Auflistung anrechnungsfähiger Tätigkeiten im Merkblatt zum BFP.

Für eine Anerkennung eines abgeleisteten Praktikums benötigen Sie

  • Eine Praktikumsbescheinigung Ihrer Praktikumseinrichtung, auf der die ordnungsgemäße Durchführung mit Stempel und Unterschrift nachgewiesen wird.
    • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis den konkreten Zeitrahmen und die Art der Tätigkeit aufführt.
    • Das Führen des Portfolios bestätigen Sie bitte mit Ihrer Unterschrift ebenfalls auf dem Antrag.
  • Füllen Sie nach Abschluss des Praktikums den Antrag zum BFP aus und kommen mit diesem und einer Kopie Ihrer unterschriebenen Praktikumsbescheinigung zwecks Reflexionsgespräch und Eintragung Ihrer Leistung in die Sprechstunde der Praktikumsmanagerin.

Alternativ können Sie gerne auch den Briefkasten vor dem Sekretariat des LBZ nutzen, um Ihre Unterlagen vorab einzureichen. In diesem Fall werden Sie zu einem Termin für das Reflexionsgespräch eingeladen.

Wichtig: Im Lehramtsstudium Berufskolleg ist nach Lehramtszugangsverordnung § 9, kurz LZV, eine Anerkennung der fachpraktischen Tätigkeiten für das BFP vorgesehen. Nach Erfolg der Anerkennung beim Landesprüfungsamt erfolgt die Anerkennung für das BFP ebenfalls über den oben genannten Antrag.

Die Übermittlung der bestandenen Berufsfeldpraktika ans ZPA erfolgt dann immer automatisch zum Quartalsende. Einschreibefristen zum Master werden dabei von uns berücksichtigt.

Fachbezogenes Praktikum: Nachweis und Anerkennung

Sollten sie ein fachbezogenes Praktikum absolviert haben, erfolgt die fachbezogene Beratung oder die jeweilige Anerkennung in dem Fach Maschinenbau nicht spezifisch von der Praktikumsmanagerin des LBZ, sondern von dem Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenwesen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich ausschließlich an die angegebene Stelle.

Den vom Fach nach positivem Bescheid gestempelten Antrag geben Sie dann abschließend zur Weiterleitung ans ZPA im Sekretariat des LBZ ab.

Versicherungsrechtliche Bestimmungen für Praktika

Für Praktikumstätigkeiten im Inland besteht für die Studierenden über die jeweilige Einrichtung bzw. deren Berufsgenossenschaft ein Versicherungsschutz gem. SGB § 2 Abs.1 Nr.1 bzw. § 133 Abs. 1 SGB VII. Auslandspraktika unterliegen der Pflicht, eine private Auslandskranken- und U­nfallversi­cherung abzuschließen. Weitere Einzelheiten sind einem gesonderten Merkblatt „Unfallmeldung während des Praktikums“ zu entnehmen, das im Sekretariat des Lehrerbildungszentrums erhältlich ist.