Studienfachwechsel & Anrechnung von Prüfungsleistungen

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Sie haben das Gefühl, nicht das richtige Fach zu studieren oder den für Sie falschen Studiengang? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Studiengang oder auch nur ein Studienfach wechseln können.

 

Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung bzw. das Anrechnen von Studien- bzw. Prüfungsleistungen ist grundsätzlich der jeweilige Prüfungsausschuss des Studiengangs, für den die Prüfungsleistung angerechnet werden soll, zuständig (siehe Tabelle unten).

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus der Bildungswissenschaft sowie der geisteswissenschaftlichen Fächer wird der Antragsbogen des Prüfungsausschusses Lehramt der Philosophischen Fakultät 7 verwendet.

Entsprechende verifizierte Nachweise in deutscher oder englischer Sprache (z. B. beglaubigte Kopie des Zeugnisses, vom Prüfungsamt gestempeltes Transcript of Records oder von dem*der Dozent*in unterschriebene Notenbescheinigung) müssen dem Antrag beigefügt werden.

Für die potenzielle Anrechnung von Praktika, wenden Sie sich bitte an unseren Prakitkumsmanager Dr. Lutz Mirbach.

Für das Anerkennungsprozedere sowie bei weiteren fachspezifischen Fragen (z. B. zu Studienmodulen oder fachlichen Inhalten), können Sie sich außerdem an die für Sie jeweils zuständigen Fachstudienberatungen wenden, die ebenfalls in den Prozess der Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungsleistungen eingebunden sind. Dort kann man Ihnen ggf. auch schon eine erste Einschätzung hinsichtlich der Anrechnungsfähigkeit Ihrer Leistungen sowie einer möglichen Einstufung in ein höheres Fachsemester geben.

Ergänzend zu den bisherigen Informationen gelangen Sie über den folgenden Link zu einer allgemeinen und umfassenden Handreichung der RWTH zum Thema Anerkennung von Prüfungsleistungen, in der Sie weitere Informationen zu möglichen Fragen finden.

Einstufung in ein höheres Fachsemester

Vorausgesetzt man kann Ihnen eine hinreichende Anzahl an Leistungen anerkennen, ist eine Einstufung durch die jeweilige Fachstudienberatung in ein höheres Fachsemester möglich. Sie können sich dann über RWTHonline auf ein höheres Fachsemester bewerben. Durch die Mehrfachstruktur des Lehramtsstudiums kann dies aber heißen, dass Sie sich bspw. in Fach A auf das 3. Fachsemester, in Fach B und in der Bildungswissenschaft aufgrund von fehlenden Leistungen jeweils nur auf das 1. Fachsemester bewerben können. Beachten Sie hierzu bitte die Bewerbungs- und Einschreibefristen der RWTH. Einen guten Überblick zu den Fristen und weiteren Rahmenbedingungen finden Sie hier auf unserer Webseite.

Sofern Sie sich insgesamt mindestens 120 Leistungspunkte (LP) aus Ihrem bisherigen Studium für zwei Lehramtsfächer bzw. berufliche Fachrichtungen und die Bildungswissenschaft sowie eine Bachelorarbeit anrechnen lassen können, besteht die Möglichkeit, sich direkt für den Master of Education zu bewerben. Beachten Sie bitte auch dazu die Bewerbungsfristen der RWTH. Sie steigen dann mit Auflagen aus dem lehramtsbezogenen Bachelorstudium in den Master of Education ein und müssen somit noch bestimmte Leistungen nachholen. Falls Sie zuvor kein lehramtsbezogenes oder bildungswissenschaftliches Studium absolviert haben, erhalten Sie voraussichtlich 22 LP* an Auflagen in den Bildungswissenschaften (6 LP Eignungs- und Orientierungspraktikum, 4 LP Berufsfeldpraktikum, 6 LP Kognitive, motivationale, emotionale und kontextuelle Faktoren menschlichen Lernens, 6 LP EZW 1) sowie weitere Auflagen aus Fachdidaktikmodulen.

* Für die Auflagenberechnung werden max. 17 LP für das Bildungswissenschaftliche Studium festgelegt, auch wenn die nachzustudierenden Module in Summe höher sein können.

Fachwechsel

Falls Sie das Gefühl haben, nicht das richtige Lehramtsfach zu studieren oder sich bereits sicher sind, dass sie eines oder sogar beide Ihrer Fächer wechseln möchten, ist es empfehlenswert, dass Sie sich zunächst an die jeweiligen Fachstudenberater*innen wenden, um ggf. herauszufinden, ob das neue Wunschfach eigentlich Ihren Erwartungen entspricht oder um zunächst einen Überblick zu erlangen, welche Voraussetzungen Sie für das Studium des neuen Faches erfüllen sollten.

Ebenfalls kann eine Fachstudienberatung für die aktuell eingeschriebenen Fächer für Sie von großem Nutzen sein, wenn Sie sich orientierungslos fühlen oder eine Einschätzung benötigen, inwiefern das gegenwärtig studierte Fach kurz-, mittel-, und langfristig das Richtige für Sie sein könnte.

Der formale Fachwechsel als solcher erfolgt recht unkompliziert, insofern Sie bereits an der RWTH eingeschrieben sind. Dafür müssen Sie sich lediglich in RWTHonline einloggen, auf die Applikation "Bewerbungen" und dann auf "Bewerbung erfassen" (gelber Kasten) klicken. Im übernächsten Schritt werden Sie dann explizit nach einem Fachwechsel gefragt. Eine vorherige Abmeldung von einem Fach oder gar Exmatrikulation ist nicht notwendig und auch nicht möglich. Sie tauschen lediglich das eine Fach durch das andere aus.

Studiengangwechsel innerhalb des Lehramtes

Falls Sie vom Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zum Lehramt an Berufskollegs oder umgekehrt wechseln wollen und sich dafür Ihre Studienleistungen anrechnen lassen möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an den für Ihre Fächer zuständigen Prüfungsausschuss. Falls Sie Fächer unterschiedlicher Fakultäten studieren sollten, müssen Sie sich an unterschiedliche Prüfungsausschüsse wenden (siehe Tabelle unten).

 

Prüfungsausschüsse

Fakultät & Fachbereich
Fakultät 1
Mathematik - Informatik - Chemie - Biologie - Physik

Fakultät 3
Bauingenieurwesen

Fakultät 4
Maschinenwesen

Fakultät 6
Elektrotechnik und Informationstechnik

Fakultät 7
Philosophische Fakultät - Lehramt

Fakultät 8
Wirtschaftswissenschaften