Seiteneinstieg in den Lehrberuf
Sie haben ein abgeschlossenes Studium sowie Berufserfahrung? Sie fühlen sich jedoch dazu berufen als Lehrkraft zu arbeiten, haben aber kein Lehramtsstudium absolviert? Hier erfahren Sie, wie Sie mittels Seiteneinstieg den Weg in den Lehrberuf einschlagen können.
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Emanuel Schmidt Beratung: Mi. 10-12 Uhr (mit Termin) und n. V.
Studienkoordination und -beratung Bachelor
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Wer kann als Seiteneinsteiger*in in der Schule arbeiten?
Jede Person, die ein abgeschlossenes Studium (idealerweise aus dem MINT-Bereich) und ggf. eine zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Zudem können alle, die erfolgreich ein Studium der Erziehungswissenschaft und Sozialpädagogik absolviert haben, in der Schule in multiprofessionellen Teams eingesetzt werden. Zu diesem gesonderten Thema finden Sie hier weitere Informationen.
Wann werden Seiteneinsteiger*innen an der Schule eingestellt?
Schulen haben die Möglichkeit ihre Stellenausschreibung speziell für den Seiteneinstieg zu öffnen, falls keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Damit der Start gelingt, erhalten alle Seiteneinsteiger*innen eine berufsbegleitende Unterstützung, in der ihnen die pädagogischen Grundlagen und Handlungsfelder des Lehrer*innenberufs vermittelt werden.
An welchen Schulformen sind Seiteneinstiege möglich?
Der Seiteneinstieg ist in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich und umfasst die Schulformen der Sekundarstufe I, welche die Klassen 5-10 der Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen einschließt, und die Sekundarstufe II, welche die Klassen 11-13 des Gymnasiums, der Gesamtschule und des Berufskollegs einschließt.
Der Seiteneinstieg in der Grundschule ist hingegen nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch möglich.
Es ist zu beachten, dass der Seiteneinstieg in die Förderschule nur mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt möglich ist.
Welche Wege führen in den Schuldienst?
Grundsätzlich kann man vier Wege des Seiteneinstiegs in den Schuldienst unterscheiden, wobei verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Diese Voraussetzungen richten sich zum einen nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung, kurz OBAS, und zum anderen nach der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung, kurz VOBASOF.
Die vier Wege in den Lehrberuf hängen demnach vom jeweiligen Abschluss ab:
- Ein nicht-lehramtsbezogener
Studienabschluss einer Universität,
Kunsthochschule, Musikhochschule oder der Deutschen Sporthoch schule in Köln oder einer Fachhochschule (Master), welcher der OBAS entspricht. - Ein Universitätsabschluss oder ein Fachhochschulabschluss, welcher der OBAS nicht entspricht.
- Absolvent*innen einer Fachhochschule, die ein berufsbegleitendes duales Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs durchführen.
- Absolvent*innen einer fachspezifischen Ausbildung wie beispielsweise mit einer Meisterprüfung.
Voraussetzung des berufsbegleitenden Erwerbs einer Lehramtsbefähigung nach OBAS
An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer
- einen FH-Master oder einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
- die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (C1-Niveau) besitzt und
- im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.
Bewerber*innen, die
- die oben genannten Voraussetzungen für den Seiteneinstieg mit berufsbegleitender Ausbildung nicht erfüllen,
- deren Bewerbung auf Grundlage einer fachspezifischen Ausbildung erfolgt oder
- mit einem nicht lehramtsspezifischen Hochschulabschluss als Lehrkraft an einer Grundschule unterrichten möchten,
können in den Schuldienst in Verbindung mit der Pädagogischen Einführung eingestellt werden.
Wie bewerbe ich mich?
Sie müssen sich zunächst auf die Stellenausschreibung einer Schule bewerben, die mit dem Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ oder vergleichbaren Zusätzen die Bewerbungsmöglichkeit für Seiteneinsteiger*innen eröffnet. Stellen für den Seiteneinstieg schreiben Schulen im Internet unter LOIS aus.
Absolvent*innen einer Fachhochschule können sich zum Wintersemester für das berufsbegleitende duale Masterstudium bewerben. Die RWTH Aachen bietet darüber hinaus Ingenieursstudierenden im Bachelor an, über das BeLEK-Programm in Ergänzung zu ihrem Hauptstudium bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Veranstaltungen mit einer kleinen Gasthörerschaft zu studieren, um daraufhin in den Master of Education einzusteigen.
Wo kann ich mich umfassend beraten lassen?
Umfangreiche Informationen zum Thema Seiteneinstieg im Allgemeinen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung NRW. Am Ende der Seite finden Sie zudem die Nummer sowie die Sprechzeiten für eine passgenaue telefonische Beratung.
Zum BeLEK-Programm finden Sie ebenfalls Informationen auf der Seite des LBZ oder Sie wenden sich für die übergreifende Beratung an Herrn Emanuel Schmidt.
Zum berufsbegleitenden Master of Education finden Sie auf unserer Webseite weitere Informationen oder Sie melden sich direkt bei Herrn Dr. Tim Wolfgarten für ein Beratungsgespräch.
Externe Links
- Das Bildungsportal - Wege in den Seiteneinstieg
- Schulministerium - Beratung Seiteneinstieg
- Multiprofessionelle Teams
- Prognose zum Lehrkräftearbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen
- Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)
- Berufsbegleitende Ausbildung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF)