Unfallmeldung

 

Hinweis

Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.

 

Für die Studierenden besteht während des Praxissemesters gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des § 2 SGB VII. Grundsätzlich sind die Studierenden dazu verpflichtet, jeden Unfall, der sich während des Praxissemesters am Lernort Schule ereignet, umgehend der Schulleitung zu melden. Dort sollen die Studierenden Informationen über das für die Einrichtung erforderliche weitere Vorgehen erhalten. Auch die Geschäftsstelle des Lehrerbildungszentrums soll formlos über einen Unfall benachrichtigt werden.

Die Abwicklung der Formalitäten bei der zuständigen Unfallkasse NRW nach einem Unfall während des Praxissemesters wird für Studierende der RWTH vom Studierendenwerk Aachen übernommen. Hierzu ist das entsprechende Meldeformular „Unfallmeldung“ auszufüllen, zu finden am Ende des Eintrags sowie inkl. weiterer Informationen auf der Internetseite des Studierendenwerks, und zusammen mit einer Studienbescheinigung an das Studierendenwerk zu schicken.

Für Lehrkräfte, die sich an der Vorbereitung und Auswertung des Praxissemesters an der Hochschule oder dem ZfsL beteiligen, besteht währenddessen ebenfalls Dienstunfallschutz, da die Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt – §§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz.