Bewerbung & Einschreibung
Sie haben sich für ein Lehramtsstudium an der RWTH Aachen entschieden?
Wie Sie einen Studienplatz für ein Lehramtsstudium in Aachen erhalten und welche Schritte dafür notwendig sind, zeigen wir Ihnen hier.
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Emanuel Schmidt Beratung: Mi. 10-12 Uhr (mit Termin) und n. V.
Studienkoordination und -beratung Bachelor
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Dr. Tim Wolfgarten Beratung: n. V.
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Allgemeine Informationen rund um das Thema Bewerbung und Einschreibung finden Sie im Webangebot der RWTH Aachen.
1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Bachelorstudium
Für die Zulassung zum Studium an der RWTH Aachen ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung notwendig. In der Regel ist dies das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Hochschulzugang ohne Abitur für beruflich Qualifizierte möglich.
Für das Lehramtsstudium in Aachen benötigen Sie zudem deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau bzw. DSH-II.
Bei der Einschreibung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang ist die Teilnahme am SelfAssessment Lehramt nachzuweisen.
Masterstudium
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium variieren in den jeweiligen Fächern und Studiengangmodellen.
Dazu ist zunächst zwischen den zwei Lehrämtern Gymnasium und Gesamtschule, kurz GyGe, sowie Berufskolleg, kurz BK, zu unterscheiden. Auf dieser Unterscheidungsebene ist vor allem die Fachpraktische Tätigkeit relevant, die im Rahmen des Masters of Education für die Schulform BK, spätestens zum Einstieg in den Vorbereitungsdienst, nachgewiesen werden muss.
Innerhalb des Masterstudiums für die Schulform BK muss hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen des Weiteren zwischen den einzelnen Studiengangmodellen unterschieden werden. Im Studiengangmodell I werden zwei Fächer bzw. berufliche Fachrichtungen gleichgewichtet studiert. Im Studiengangmodell II studieren Sie eine Große Berufliche Fachrichtung, kurz GBFR, in Kombination mit einer verwandten Kleinen Beruflichen Fachrichtung, kurz KBFR. Diese Unterscheidung ist dahingehend von Bedeutung, als dass Bewerbungen mit einem FH-Abschluss die formalen Zulassungsvoraussetzungen für das Studiengangmodell I nicht erfüllen. Das Studiengangmodell III richtet sich explizit an Bewerberinnen und Bewerbern mit einem FH-Abschluss in den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbautechnik, die das Studium berufsbegleitend absolvieren.
Sofern Sie den lehramtsbezogenen Bachelor an der RWTH Aachen studiert haben, erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen für den entsprechenden Studiengang im Master of Education.
Falls Sie einen nicht-lehramtsbezogenen universitären Abschluss oder einen lehramtsbezogenen Bachelor einer anderen Universität erworben haben, erfüllen Sie die Bewerbungsvoraussetzung für den Master of Education. Im Bewerbungsverfahrens wird geprüft, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen. Diese sind gegeben, wenn in der Summe höchstens 60 Leistungspunkte an Auflagen ausgesprochen werden und Sie darüber hinaus gegebenfalls weitere fachspezifische Voraussetzungen, beispielsweise einen Auslandsaufenthalt, erfüllen.
In allen Fällen besteht die Möglichkeit, sich individuell vorab durch die fachübergreifende Beratung am LBZ sowie die jeweilige Fachstudienberatung über die Zulassungsvoraussetzungen informieren zu lassen.
2. Sind meine Wunschfächer zulassungsbeschränkt?
Wenn Sie sich anhand der Studiengangmodelle für zwei Fächer entschieden haben, berücksichtigen Sie, dass einige Lehramtsfächer an der RWTH Aachen für den Bachelor zulassungsbeschränkt sind. Das bedeutet, Sie müssen sich für diese Fächer bewerben. Die NC-Werte der vergangenen Zulassungsverfahren finden Sie hier.
Die Vergabe von Studienplätzen mit NC-Beschränkung erfolgt an der RWTH nach der Abitur-Durchschnittsnote sowie einer Verbesserung der Abiturnote um 0,1 pro Semester Wartezeit, maximal jedoch für sieben Semester. Zeiten eines Studiums an einer deutschen staatlichen oder staatlich getragenen Hochschule gelten hierbei nicht als Wartesemester.
Bitte beachten Sie: Eine Einschreibung in das Lehramt ist nur möglich, wenn Sie die Zulassungen für zwei Lehramtsfächer erhalten haben.
Der Master of Education Studiengang ist vollständig zulassungsfrei.
3. Welche Fächer kann ich kombinieren?
Für wenige Fächer gibt es eine Kombinationspflicht bzw. einen Kombinationsauschluss, das heißt sie können nur zusammen mit bestimmten Fächern studiert werden.
- Informatik kann nicht mit Technik kombiniert werden.
- Politik kann ausschließlich mit Wirtschaftswissenschaft kombiniert werden.
- Wirtschaftslehre/Politik kann nur in Kombination mit einer technischen beruflichen Fachrichtung studiert werden.
4. Wo und wie bewerbe ich mich?
Für das erste Fachsemester im Bachelor und Master
Eine Bewerbung für das erste Fachsemester muss zentral mittels RWTHonline erfolgen. Unter dem Link finden Sie auch eine Klickanleitung für die Registrierung bei RWTHonline sowie für die Onlinebewerbung zum ersten Fachsemester.
Zu beachten ist, dass die erstmalige Aufnahme des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums nur zu einem Wintersemester möglich ist. Erfolgt eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in den beiden Fächern (Fach A und B), so ist die erstmalige Aufnahme des Bildungswissenschaftlichen Studiums auch zu einem Sommersemester möglich. Bewerbungen zum Master of Education in das erste Fachsemester sind sowohl im Winter- als auch zum Sommersemester möglich.
Sie können sich in RWTHonline im Übrigen parallel auf bis zu sieben Fächer bewerben - egal ob NC-frei oder NC-beschränkt. Teilzulassungen können dann frei kombiniert werden - auch mit einem NC-freien Studienfach -, insofern sie derselben Schulform entsprechen.
Weitere Informationen sowie Informationen zu den Bewerbungs- und Einschreibefristen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Für ein höheres Fachsemester im Bachelor und Master
Für ein höheres Fachsemester bewerben Sie sich ebenfalls über RWTHonline. Unter dem Link finden Sie auch eine Klickanleitung für die Registrierung bei RWTHonline sowie für die Onlinebewerbung zu einem höheren Fachsemester.
Eine Bewerbung bzw. Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist für das Lehramtsstudium an der RWTH Aachen sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Voraussetzung ist die Einstufung durch die Fachstudienberatungen in den beiden Fächern (Fach A und Fach B) in ein höheres Fachsemester. Die Aufnahme des Bildungswissenschaftlichen Studiums ist auch zum ersten Fachsemester möglich.
Weitere Informationen sowie Informationen zu den Bewerbungs- und Einschreibefristen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
5. Ab wann kann ich mich bewerben?
Das Bewerbungsfenster öffnet ca. ab Anfang/Mitte Mai für das Wintersemester und ab Anfang/Mitte Dezember für das Sommersemester.
Die Fristen für Drittstaatenbewerbungen weichen von den oben genannten Daten ab. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
6. Wie und bis wann schreibe ich mich ein?
Bei zulassungsfreien Lehramtsfächern erfolgt die Zulassung unmittelbar nach der vollständigen Bewerbung über RWTHonline. Bei zulassungsbeschränkten Fächern erfolgt die Zulassung nach Ablauf der Bewerbungsfristen. Sollten Sie eine Zulassung zu Ihren gewünschten Studienfächern erhalten haben, werden Sie per E-Mail darüber informiert. Es gelten folgende Einschreibefristen im Sinne von Ausschlussfristen:
- Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge: Im Zulassungsbescheid - abrufbar im SelfService von RWTHonline - wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie sich einschreiben müssen. Die Einschreibung erfolgt persönlich im Studierendensekretariat, über RWTHonline oder auf dem Postweg.
- Zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: In der Regel 31. Oktober & 30. April zum Winter- bzw. Sommersemester. Die jeweils aktuellen Termine können Sie den Seiten des Studierendensekretariats entnehmen.
Falls Sie sich in den Master of Education einschreiben möchten, müssen bis zur jeweiligen Einschreibefrist alle Noten Ihrer Prüfungsleistungen vorliegen bzw. in RWTHonline vermerkt worden sein. Für die Bachelorarbeit reicht eine Bestehensbescheinigung ohne konkrete Note aus, um sich in den Master umschreiben zu können. Diese erhalten Sie bei Bestehen von Ihren Gutachter*innen.
Bitte beachten Sie: Eine Einschreibung in das Lehramt ist nur möglich, wenn Sie die Zulassungen für zwei Lehramtsfächer erhalten haben. Außerdem müssen Sie den aktuellen Studienbeitrag überweisen, um Ihre Einschreibung zu vervollständigen - danach kann es losgehen!
Im Rahmen der Einführungswoche des Wintersemesters erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Lehramtsstudium an der RWTH Aachen. Über die Eckdaten zu den Einführungsveranstaltungen informieren wir Sie per E-Mail, nachdem Sie sich eingeschrieben haben.
Weitere fächerübergreifende Beratungsangebote zum Lehramtsstudium an der RWTH Aachen finden Sie hier.