Studiengangmodell II Berufskolleg, ungleichgewichtet
Die Befähigung zum Lehramt an Berufskollegs berechtigt zur Erteilung von Unterricht an dieser Schulform. Ungleichgewichtet meint in der Bezeichnung, dass eine Große berufliche Fachrichtung und eine Kleine beruflich verwandte Fachrichtung in einem ungleichgewichteten Verhältnis zueinander studiert werden. Die Große berufliche Fachrichtung umfasst in Bachelor und Master in der Summe mindestens 142 Leistungspunkte, die Kleine berufliche Fachrichtung mindestens 62 Leistungspunkte, davon jeweils mindestens 20 Prozent im Masterstudium.
Im ungleichgewichteten Studiengangmodell werden eine Große berufliche Fachrichtung, kurz GBFR, und eine verwandte Kleine berufliche Fachrichtung, kurz KBFR, miteinander kombiniert: Bautechnik mit Hochbautechnik, Holztechnik, Tiefbautechnik oder Versorgungstechnik, Elektrotechnik mit Energietechnik, Nachrichtentechnik oder Technische Informatik, Maschinenbautechnik mit Fahrzeugtechnik, Fertigungstechnik oder Versorgungstechnik.
Eine Einschreibung in das 1. Fachsemester des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs ist nur zu einem Wintersemester möglich.
Bewerbungen und Einschreibungen für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang sind sowohl zum Winter- wie zum Sommersemester möglich; aufgrund der Studiengangkonstruktion ist ein Beginn im Wintersemester empfohlen. Für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang gibt es zurzeit keine Zulassungsbeschränkung; im Rahmen der Bewerbung wird überprüft, ob die erforderliche fachliche Vorbildung nachgewiesen werden kann.
Neben dem im Folgenden skizzierten Studiengangmodell II, in dem eine Große berufliche Fachrichtung, kurz GBFR, und eine verwandte Kleine berufliche Fachrichtung, kurz KBFR, studiert werden, gibt es für das Lehramt an Berufskollegs ein gleichgewichtetes Studiengangmodell I, bei dem die oben genannten beruflichen Fachrichtungen sowie weitere Unterrichtsfächer gleichgewichtet studiert werden.
Einschlägige fachpraktische Tätigkeit
Zur Ausbildung für das Lehramt an Berufskollegs gehört eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten. Die fachpraktische Tätigkeit ist nicht Teil des Lehramtsstudiums, entsprechend werden die 12 Monate nicht auf das Studienvolumen angerechnet. Bis zum Einstieg in den Vorbereitungsdienst muss die fachpraktische Tätigkeit vollständig absolviert sein, der überwiegende Teil soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden.
Der Umfang der fachpraktischen Tätigkeit ist in der Lehramtszugangsverordnung, LZV 2009 § 5, festgeschrieben, umgesetzt wird damit eine entsprechende Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur bundesweiten Anerkennung von Abschlüssen für das Lehramt an Berufskollegs.
„Einschlägigkeit“ der fachpraktischen Tätigkeit bedeutet, dass es sich um eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene fachpraktische Tätigkeit handelt – beim Studium der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft also primär kaufmännisch-verwaltungstechnische Tätigkeitsbereichen, beim Studium einer gewerblich-technischen Fachrichtung in jeweiligen Tätigkeitsbereichen des Bauwesens, der Elektrotechnik, der Metall- beziehungsweise Maschinenbautechnik oder der Textiltechnik. Werden zwei Unterrichtsfächer studiert, liegt für die fachpraktische Tätigekeit bei Sprachen der kaufmännisch-verwaltungstechnische Bereich nahe, bei naturwissenschaftliche Fächer der gewerblich-technische Bereich. Entsprechende Berufsausbildungen werden anerkannt.
Die Modalitäten der fachpraktischen Tätigkeit sind im entsprechenden
Erlass
geregelt, hinsichtlich der Tätigkeitsbereiche ist eine Orientierung an den bisherigen Regelungen möglich. Ansprechpartner für die Anerkennung entsprechender Tätigkeiten ist das Landesprüfungsamt für Staatsprüfungen.
Bachelorstudium
Das Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern mit einem Studienvolumen von 180 Leistungspunkten und umfasst im Studiengangmodell II
- eine Große und eine verwandte Kleine berufliche Fachrichtung mit einem Umfang von insgesamt 148 Leistungspunkten,
- das Bildungswissenschaftliche Studium, inklusive Berufspädagogik, im Umfang von 22 Leistungspunkten sowie
- die Bachelorarbeit in einer der beruflichen Fachrichtungen mit einem Umfang von 10 Leistungspunkten.
In der Summe von Bachelor- und Masterstudium umfasst die Große berufliche Fachrichtung mindestens 142 Leistungspunkte und die Kleine berufliche Fachrichtung mindestens 62 Leistungspunkte. Die Verteilung der Leistungspunkte auf die beiden Studienabschnitte unterscheidet sich kombinationsspezifisch, wobei mindestens 20 % im Masterstudium studiert werden.
Zum Bildungswissenschaftlichen Studium gehören das 25-tägige schulische Eignungs- und Orientierungspraktikum, das als 5-wöchiges Blockpraktikum durchgeführt wirdm sowie das mindestens 4-wöchige in der Regel außerschulische Berufsfeldpraktikum.
Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums wird der akademische Grad eines Bachelor of Science RWTH Aachen University, kurz B.Sc. RWTH, verliehen.
Masterstudium
Das Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern mit einem Studienvolumen von 120 Leistungspunkten und umfasst in der Regel als Fortsetzung eines entsprechenden Bachelorgangs im Studiengangmodell II
- eine Große und eine verwandte Kleine berufliche Fachrichtung im Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten
- das Bildungswissenschaftliche Studium, inklusive Berufspädagogik, im Umfang von 26 Leistungspunkten
- ein Praxissemester mit einem Umfang von 25 Leistungspunkten,
- das Modul "Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte" mit 6 Leistungspunkten Umfang sowie
- die Masterarbeit in einer der beruflichen Fachrichtungen oder im Bildungswissenschaftlichen Studium im Umfang von 15 Leistungspunkten
Die 25 Leistungspunkte des Praxissemesters umfassen einen Schulforschungsteil mit 12 Leistungspunkten, welche oben auch mit jeweils 4 Leistungspunkten in das Leistungspunkte-Kontingent der Fächer und des Bildungswissenschaftlichen Studiums eingerechnet sind, sowie einen schulpraktischen Teil im Umfang von 13 Leistungspunkten.
Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums wird der akademische Grad eines Master of Education RWTH Aachen University, kurz M.Ed. RWTH, verliehen. Der Master of Education ist Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst.
Fächerübersicht
Bautechnik als GBFR und die Kombinations- möglichkeiten als KBFR |
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Bautechnik | Bachelor | Steckbrief | RWTHonline | aktuell kein NC |
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Bautechnik | Master | Steckbrief | RWTHonline | frei/kein NC |
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Hochbautechnik | Bachelor | Steckbrief | RWTHonline |
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Hochbautechnik | Master | Steckbrief | RWTHonline | frei/kein NC |
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Holztechnik | Bachelor | Steckbrief | RWTHonline | aktuell kein NC |
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Holztechnik | Master | Steckbrief | RWTHonline | frei/kein NC |
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Tiefbautechnik | Bachelor | Steckbrief | RWTHonline | aktuell kein NC |
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Tiefbautechnik | Master | Steckbrief | RWTHonline | frei/kein NC |
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Vermessungstechnik | Bachelor | Steckbrief | RWTHonline | aktuell kein NC |
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Vermessungstechnik | Master | RWTHonline | frei/kein NC | ||
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Elektrotechnik als GBFR und die Kombinations- möglichkeiten als KBFR |
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Elektrotechnik | Bachelor | Steckbrief | RWTHonline | aktuell kein NC |
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Energietechnik | Bachelor | Steckbrief | RWTHonline | aktuell kein NC |
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Energietechnik | Master | Steckbrief | RWTHonline | frei/kein NC |
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Nachrichten- technik |
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Technische Informatik |
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Maschinenbau- technik als GBFR und die Kombinations- möglichkeiten als KBFR |
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Fertigungs- technik |
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