Anwesenheitszeit und Workload

 

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Das Praxissemester umfasst insgesamt 750 Zeitstunden. Dieser Workload, also Arbeitsaufwand, der Studierenden wird gemessen in Leistungspunkten, kurz LP; auch Creditpoints, kurz CP, wobei ein Leistungspunkt 30 Zeitstunden entspricht. Von den 25 LP des Praxissemesters sind 13 LP, damit 390 Zeitstunden, für den schulpraktischen Teil vorgesehen, 12 LP, 360 Zeitstunden, für den Schulforschungsteil.

Der 390 Zeitstunden umfassende Workload des schulpraktischen Teils entfällt dabei auf erstens Einführungsseminare der ZfsL inklusive deren Vor- und Nachbereitungen, 60 Stunden, zweitens Anwesenheitszeit in der Schule, 250 Stunden, und drittens 80 weitere Stunden, beispielsweise für Unterrichtsvor- und -nachbereitungen.

Auf den gesamten Zeitraum des Praxissemesters bezogen ergeben sich mit den 250 Stunden Anwesenheitszeit in der Schule durchschnittlich rund 12 Zeitstunden wöchentlich, die in der Regel auf vier Wochentage verteilt sind. Die Anwesenheitszeit umfasst neben Unterrichtshospitationen unter anderem den Unterricht unter Begleitung, die Teilnahme an außerunterrichtlichen Aktivitäten beziehungsweise dem schulischen Begleitprogramm und berücksichtigt auch freie Zeiten im Tagesverlauf, etwa zwischen Unterrichtsteilnahmen. Dabei ist gesondert festgelegt, dass im Rahmen des Unterricht unter Begleitung 50 bis 70 Unterrichtsstunden – Basis: 45-minütige Schulstunde – nachzuweisen sind, wovon in der Regel auf jedes Fach mindestens ein Unterrichtsvorhaben als Folge von je 5 bis 15 Unterrichtsstunden entfällt.

An den mit der Schulleitung vereinbarten Tagen sind die Studierenden zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet. Im Krankheitsfall, oder anderweitig bedingter Abwesenheit informieren die Studierenden stets die Schule sowie de Geschäftsstelle des LBZ und, sollte die Abwesenheit auf einen ZfsL-Seminartag fallen, das für sie zuständige ZfsL umgehend. Außerdem ist anschließend von den Studierenden mit den Ausbildungsbeauftragten abzuklären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können. In Zweifelsfällen kann hier die Geschäftsstelle des Lehrerbildungszentrums mit eingebunden werden. Unentschuldigte Abwesenheit der Studierenden oder das Nichtbeachten der Schulregeln kann in schwerwiegenden Fällen zum Abbruch des Praxissemesters führen.

Von dem auf den Schulforschungsteil entfallenden Workload von 360 Zeitstunden stehen für die beiden Fächer und das Bildungswissenschaftliche Studium jeweils 120 Stunden zur Verfügung. Hiervon sind erstens jeweils 30 Stunden für die universitären Begleitseminare vorgesehen, und zweitens jeweils 90 Stunden für die Vor- und Nachbereitung der Seminare sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Studienprojekt und Studienaufgaben. Dies entspricht von Mitte Februar bis Mitte Juli im Schnitt wöchentlich insgesamt ca. 13,5 Stunden. Die für Studienprojekt und Studienaufgaben erforderliche Anwesenheitszeit in der Schule und deren Verteilung ist dabei abhängig von deren konkreten Ausgestaltung, etwa hinsichtlich Fragestellung und eingesetzten Methoden, daher kann es keine pauschale Anwesenheitsverpflichtung geben. Die Praxissemesterstudierenden sollen die Anwesenheitszeiten und die Modalitäten der Durchführung von Studienprojekt und Studienaufgaben mit den Ausbildungsbeauftragten abstimmen.

Das erfolgreiche Absolvieren der einzelnen Bestandteile des schulpraktischen Teils wird ddurch die ZfsL-Leitung beziehungsweise eine von ihr bevollmächtigte Person sowie die Schulleitung der Praxissemesterschule auf der Bescheinigung zum schulpraktischen Teil im Praxissemester bestätigt.

 

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