Außerunterrichtliche Aktivitäten

 

Hinweis

Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.

 

Die außerunterrichtlichen Aktivitäten sind, neben Unterricht unter Begleitung und Unterrichtshospitationen, Bestandteil des schulpraktischen Teils am Lernort Schule. Dazu zählt etwa die Teilnahme an Konferenzen, an der Beratung von Erziehungsberechtigten, an mündlichen Prüfungen, Elternabenden, Pausenaufsichten, Klassenfahrten und -ausflügen, Schulfesten, Projekttagen, AGs und sonstigen Ganztagaktivitäten. Die Studierenden sollten nach Möglichkeit am gesamten Schulleben teilhaben. Die außerunterrichtlichen Aktivitäten sind dabei in einem nicht weiter spezifizierten Anteil im Rahmen der verpflichtenden Anwesenheitszeit abzuleisten und sollten im Wochenplan von den Studierenden nachgehalten werden. Bestätigt wird die Durchführung von außerunterrichtlichen Aktivitäten zum Ende des schulpraktischen Teils auf der Bescheinigung des schulpraktischen Teils des Praxissemesters.