Bescheinigung des schulpraktischen Teils des Praxissemesters
Hinweis
Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.
Alle im Praxissemester absolvierten Leistungen des schulpraktischen Teils werden den Studierenden auf einer Bescheinigung bestätigt.
Die Schulleitung beziehungweise eine von ihr beauftragte Person bestätigt dabei die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Bestandteile des schulpraktischen Teils in Verantwortung der Schule im entsprechenden Abschnitt des Formulars. Der Nachweis umfasst eine verpflichtende Anwesenheitszeit von insgesamt 250 Zeitstunden. Dabei entfallen 50 bis 70 Unterrichtstunden – Basis: 45-minütige Schulstunde – auf den Unterricht unter Begleitung, wovon neben einzelnen unterrichtsbezogenen Aktivitäten in jedem Fach mindestens ein Unterrichtsvorhaben im Umfang von in der Regel 5 bis 15 Unterrichtsstunden nachzuweisen ist. Die restliche Präsenzzeit entfällt auf Unterrichtshospitationen und außerunterrichtliche Aktivitäten.
Seitens des Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung werden auf dem Laufzettel die Teilnahme an den Einführungsseminaren der ZfsL, die Beratungsbesuche/Unterrichtsberatungen sowie die Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs bestätigt.
Das mit ZfsL und Schulen vereinbarte Verfahren zur Dokumentation dieser Leistungen wird den Studierenden zu Beginn des Praxissemesters kommuniziert.
Downloads
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Rahmenkonzeption Praxissemester 2010
(pdf: 98 kb)
Nummer 4.2
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Runderlass Praxiselemente 2012/2017
(pdf: 238 kb)
Nummer 3 Absatz 8
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Praxissemesterordnung
(pdf: 1684 kb)
§ 9 Absatz 5 und § 10 Absatz 5
- Bescheinigung des Schulpraktischen Teils zum PS (pdf: 536 kb)