Bilanz- und Perspektivgespräch – BPG
Hinweis
Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.
Der schulpraktische Teil des Praxissemesters wird durch ein Bilanz- und Perspektivgespräch, kurz BPG, abgeschlossen. Das Gespräch dient der Beratung und Bilanzierung der individuellen professionellen Entwicklung der beziehungsweise des Studierenden im Praxissemester und wird in der Regel innerhalb der letzten drei Wochen vor den Sommerferien in der Praktikumsschule durchgeführt. Beteiligt sind neben der beziehungsweise dem Studierenden grundsätzlich mindestens je eine oder einer der an der Ausbildung beteiligiten Vertreterinnen und Vertretern von Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, kurz ZfsL, und Praktikumsschule. Es ist wünschenswert, Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer beider Fächer einzubinden sowie Vorschläge der Studierenden zu berücksichtigen. Auch Lehrende der universitären Begleitseminare können am BPG teilnehmen. Voraussetzung für die Durchführung des BPG ist, dass die Bestandteile des schulpraktischen Teils erfüllt sind beziehungsweise in absehbarer Zeit erfüllt werden. Die Terminfindung wird in der Regel durch die Studierenden koordiniert und sollte frühzeitig erfolgen.
Eine zentrale Aufgabe des BPG ist es, die Studierenden in der Eigenwahrnehmung ihrer professionellen Entwicklung zu unterstützen und durch die Sicht der Betreuerinnen und Betreuer zu erweitern. Es sollten positive Entwicklungen aufgezeigt, aber auch weiterführende Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert werden. Als Grundlage für das Gespräch können die Erkenntnisse der Studierenden aus dem persönlichen Reflexionsteil ihres Portfolio Praxiselemente dienen. Voraussetzung für die Durchfühung des BPG ist, dass die Leistungen des schulpraktischen Teils erfüllt sind beziehungsweise in absehbarer Zeit erfüllt werden können. Dies zu beurteilen obliegt der Schulleitung beziehungsweise den von ihr Beauftragten. Das BPG sollte nicht länger als eine Stunde dauern, stellt ausdrücklich keine Prüfung dar und wird nicht benotet. Nach ordnungsgemäßer Durchführung und Vorlage des öffentlichen Dokumententeils des Portfolio Praxiselemente wird den Studierenden die Teilnahme in dem entsprechenden Abschnitt der Bescheinigung des schulpraktischen Teils durch das ZfsL bescheinigt. Im Falle eines Nicht-Erscheinens zum Gesprächstermin ohne triftigen Grund oder eines unbegründeten Abbruchs gilt das BPG als nicht ordnungsgemäß durchgeführt; die Studierenden haben die Möglichkeit, das Gespräch einmal zu wiederholen.
Ein Leitfaden für die Durchführung des BPG steht auf der Internetseite des Lehrerbildungszentrums zum Download zur Verfügung und befindet sich im Anhang des Portfolios Praxiselemente.
Downloads
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Rahmenkonzeption Praxissemester 2010
(pdf: 98 kb)
Nummer 6.3
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Runderlass Praxiselemente 2012/2017
(pdf: 238 kb)
Nummer 5 Absatz 9
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Kooperationsvereinbarung RWTH/ZfsL
(pdf: 2640 kb)
§ 5 Absatz 6
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Praxissemesterordnung
(pdf: 1684 kb)
§ 10
- Leitfaden Praxissemesterkonzept Ausbildungsregion Aachen (pdf: 396 kb)
- Portfolio Praxiselemente im Praxissemester (pdf: 302 kb)
- Leitfaden für das Bilanz- und Perspektivgespräch (pdf: 55 kb)