Studienprojekt & Studienaufgaben
Hinweis
Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.
Grundlegender Bestandteil des Schulforschungsteils ist die Durchführung von einem bildungswissenschaftlichen und zwei fachdidaktischen Studienprojekten. Im Sinne eines landesweit gemeinsamen Grundverständnisses werden in der Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption von 2016 „Studienprojekte“ wie folgt beschrieben:
„Studienprojekte werden federführend von den Universitäten verantwortet und sind systematische, theorie- und methodengeleitete Erkundungen und Reflexionen des Handlungsfelds Schule in seiner unterrichtlichen und außerunterrichtlichen thematischen Breite. Sie umfassen eine Planungs-, Durchführungs-, Auswertungs- und Reflexionsphase." – Kurzdefinition
Weitergehende Erläuterung: Studienprojekte haben einen angemessenen Komplexitätsgrad und zeitlichen Horizont und sind auf die Entwicklung einer Forschenden Lernhaltung der Studierenden und ihrer Professionalität ausgerichtet. Eine zentrale Voraussetzung ist der stets respektvolle, wertschätzende Umgang mit allen beteiligten Personen, wie mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern und weiterem pädagogischen Personal.
Bei der Planung und Durchführung der Studienprojekte sind auch die schulpraktischen Gegebenheiten hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Studienprojekte zu berücksichtigen. Studienprojekte sollten möglichst flexibel und entwicklungsoffen am Lernort Universität geplant und möglichst früh gemeinsam mit den Schulen abgestimmt werden.
Studienprojekte ermöglichen vielfältige Formen Forschenden Lernens zu verschiedenen Frage- beziehungsweise Problemstellungen in unterschiedlichen Themenfeldern, wie sie zum Beispiel auch in den Inhaltsbereichen und Dimensionen des Referenzrahmens Schulqualität NRW deutlich werden. Möglich sind zum Beispiel Studienprojekte zu schulischen Rahmenbedingungen, zu Schulentwicklungsprozessen, zu Unterrichtsprozessen und Lernmaterialien, auch zu eigenen Unterrichtsvorhaben, zur individuellen Diagnose und Förderung ebenso wie die forschende Auseinandersetzung mit biographischen Zugängen und dem eigenen Professionalisierungsprozess aus fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer, bildungswissenschaftlicher beziehungsweise integrativer Perspektive.
Die Studienprojekte werden in Veranstaltungen der Universität vorbereitet, begleitet und ausgewertet und fließen in die Modulabschlussprüfung ein.“
Je nach Studienprojekt können unterschiedliche Formen der Datenerhebung vorgesehen sein, beispielsweise Befragung, Videoaufzeichnung oder Beobachtung. Grundsätzlich gilt, dass zunächst die Schulleitung einer mit einem Studienprojekt verbundenen Datenerhebung als solcher zustimmen muss. Liegt die Genehmigung vor, müssen vor der Datenerhebung die Studierenden das Einverständnis der jeweiligen Personen/-gruppen beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler der Erziehungsberechtigten einholen. Bei Videoaufnahmen ist außerdem die Genehmigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung erforderlich, siehe Merkblatt zum Datenschutz.
Hinsichtlich sämtlicher Datenerhebungen besteht Verschwiegenheitspflicht.
Studienprojekt vs. Studienaufgaben
Mit Beginn des Praxissemesterstudienjahr 2019/2020 haben die Fachdidaktiken und die Bildungswissenschaften an der RWTH Aachen das Konzept des Schulforschungsteils geändert: Ab dem Praxissemester 2020 werden die Studierenden im Kontext der Studienprojekte ein Studienprojekt und zwei Studienaufgaben absolvieren.
Zentraler formaler Unterschied zwischen den beiden Formaten ist, dass nur in Verbindung mit dem Studienprojekt eine Datenerhebung stattfinden kann. Die Gewinnung neuer Daten findet bei den Studienaufgaben nicht statt. Rahmend sind für beide Aufgabentypen einerseits der Zentrumsratsbeschluss zu den Studienprojekten (09/2019) und andererseits die fachspezifischen Prüfungsordnungen, die selbstverständlich weiterhin festlegen, wie etwa die Modulabschlussprüfung gestaltet ist; ebenso gibt es zwischen Studienprojekt und Studienaufgabe keine Unterschiede in Bezug auf den vorgesehenen Workload beziehungsweise die Liestungspunkte. Alle weiteren Ausgestaltungen sind den Fächern überlassen.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass – wie bisher auch bei den Studienprojekten – die Studienaufgaben durch die Fächer unterschiedlich ausgestaltet sein werden.
Wahl & Angebotsstruktur
Die Studierenden dürfen selbst wählen, in welchem ihrer Bereiche – Fachdidaktik 1, Fachdidaktik 2 oder Bildungswissenschaften – sie das Studienprojekt absolvieren und in welchen zwei anderen Bereichen je eine Studienaufgabe. Dementsprechend bieten alle Fächer und die Bildungswissenschaften sowohl Studienaufgaben als auch Studienprojekte zur Wahl an. Bis zum Ende der Vorbereitungsseminare wählen die Studierenden, in welchem Bereich sie ihr Studienprojekt durchführen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird ihnen entsprechend vorgestellt worden sein, wie Studienprojekt und Studienaufgabe in den jeweiligen Fächern und den Bildungswissenschaften ausgestaltet sind.
Weitere Rahmenbedingungen
In Abgrenzung zu den Studienprojekten sollen die Studienaufgaben keinen Mehraufwand in Schule erzeugen:
- zum einen für die Praxissemesterstudierenden, da die Studienaufgabe so angelegt sein soll, dass sie diese in weiten Teilen nicht am Lernort Schule erarbeiten müssen und idealerweise in großen Teilen zeitlich vorbereitend auf das Praxissemester bearbeiten können.
- zum anderen für die Schulen, da die Studienaufgabe so gestaltet sein sollte, dass keine Prüfung der Aufgabenstellung durch die Schulen stattfinden muss. Vor allem der Wegfall der Datenerhebung bedeutet hier eine Entlastung.
Sämtliche Aspekte werden im Zentrumsratsbeschluss zu den Studienprojekten (09/2019) teils noch einmal genauer ausgeführt.
Downloads
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Rahmenkonzeption Praxissemester
(pdf: 98 kb)
Nummer 3.1, Nummer 6.1
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Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption 2016
(pdf: 478 kb)
Nummer 1 bis 2
-
Praxissemesterordnung
(pdf: 1684 kb)
§ 11 Absatz 1, 3 bis 5, § 14 Absatz 3 und § 15 Absatz 1
- Merkblatt zum Datenschutz (pdf: 450 kb)
- Zentrumsratsbeschluss zu den Studienprojekten (09/2019) (pdf: 92 kb)