Unterricht unter Begleitung

 

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Der Unterricht unter Begleitung ist, neben Unterrichtshospitationen und außerunterrichtlichen Aktivitäten, zentraler Bestandteil des schulpraktischen Teils des Praxissemesters am Lernort Schule. Im Sinne eines landesweit gemeinsamen Grundverständnisses wird in der Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption von 2016 „Unterricht unter Begleitung“ wie folgt beschrieben:

„Unterricht unter Begleitung findet unter Begleitung und Verantwortung von Ausbildungslehrkräften statt. Am Lernort Schule werden durch die Studierenden eigenständige Unterrichtselemente, Einzelstunden – Unterrichtsstunden – und schließlich die Unterrichtsvorhaben durchgeführt.

Die Studierenden sollen an die Situation des eigenen Unterrichtens schrittweise herangeführt werden. Dies kann zunächst von unterstützenden Lehrtätigkeiten – Tandemlösungen – sowie Unterrichtselementen ausgehen, zum Beispiel Unterrichtseinstieg, Anleitung von Experimenten oder Übungsphasen, Ergebnissicherung. Im weiteren Verlauf kann Unterricht unter Begleitung auch die Planung, Durchführung und Auswertung von Einzelstunden umfassen.“

Der Unterricht unter Begleitung findet in Absprache mit den betreuenden Lehrpersonen und immer unter ausbildungsfachlicher Begleitung statt; den Lehrpersonen obliegt weiterhin die Verantwortung für Unterrichtsinhalte und Lernerfolg. Im Rahmen der verpflichtenden Anwesenheitszeit ist im Unterricht unter Begleitung insgesamt ein Umfang von mindestens 50 bis maximal 70 Unterrichtsstunden – Basis: 45-minütige Schulstunde – nachzuweisen. In den Praktikumsschulen soll unter Beachtung sowohl der Lernentwicklung der Studierenden als auch der schulischen Möglichkeiten der Umfang der Unterrichtsstunden innerhalb dieser Bandbreite konkret festgelegt werden. Der Unterricht unter Begleitung ist dabei möglichst auf die beiden Fächer zu verteilen und soll in jedem Fach mindestens ein Unterrichtsvorhaben im Umfang von 5 bis 15 Unterrichtsstunden umfassen. Der übrige Unterricht unter Begleitung wird im Rahmen unterrichtsbezogener Aktivitäten abgeleistet.

Grundsätzlich werden eigenständige Unterrichtselemente unabhängig von ihrem exakten Zeitumfang als Unterrichtsstunde gezählt, da auch einzelne Unterrichtselemente in einen Zusammenhang – Unterrichtsstunde, Unterrichtseinheit – eingeordnet werden müssen. Die abgeleisteten Unterrichtsstunden sollen schließlich von den Studierenden im Wochenplan dokumentiert werden. Bescheinigt wird der Unterricht unter Begleitung auf der Bescheinigung des schulpraktischen Teils des Praxissemesters.