Unterrichtsvorhaben

 

Hinweis

Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.

 

Im Rahmen des Unterrichts unter Begleitung ist in der Regel mindestens ein Unterrichtsvorhaben je Fach als Folge von je 5 bis 15 Unterrichtsstunden vorgesehen, wobei als Unterrichtsstunde 45-minütige Einheiten zugrunde gelegt werden. Im Sinne eines landesweit gemeinsamen Grundverständnisses wird in der Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption von 2016 „Unterrichtsvorhaben“ wie folgt beschrieben:

„Unterrichtsvorhaben werden federführend von der Schulseite verantwortet und sind schüler- und handlungsorientierte, offene Formen der Unterrichtsgestaltung, die die Lernenden zu einem selbstregulierten fachlichen oder überfachlichen Lernen in komplexen Lernsituationen befähigen sollen und auch den Studierenden unterschiedliche Perspektiven auf das Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie Reflexionsanlässe für ihren eigenen Professionalisierungsprozess eröffnen. Zentrales Ziel ist es, dass die Studierenden Unterricht als Einheit erfahren und sie Lehr- und Lernprozesse in größeren Zusammenhängen denken. In diesem Sinne umfassen Unterrichtsvorhaben, die im Rahmen des Praxissemesters durchgeführt werden, eine Folge von Stunden, an denen die Studierenden mit einem hohen Eigenanteil bei der Planung und Durchführung beteiligt sind und diese gemeinsam mit den betreuenden Lehrkräften auswerten. Auf den Begriff des Unterrichtsprojekts soll künftig verzichtet werden.“

Eine grundlegende Vorbereitung des Formats Unterrichtsvorhaben findet bereits in den Einführungsseminaren der ZfsL statt.

Die durchgeführten Unterrichtsvorhaben sollen von den Studierenden im Wochenplan dokumentiert werden. In der Bescheinigung des schulpraktischen Teils des Praxissemesters wird die Durchführung der Unterrichtsvorhaben explizit bestätigt.