Schulauswahl & Portal zur Platzvergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester

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Patricia Stammsen Beratung: n. V.

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+49 241 80 96704

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Wichtig!

Bitte behalten Sie Ihre Fristen im Blick! Die Beantragung des Praktikumsplatzes erfolgt zum Beispiel bereits zu Beginn des Wintersemesters.

 

Der Weg zu Ihrem Praktikumsplatz

Die Beantragung und Vergabe der Praktikumsplätze im Praxissemester erfolgt NRW-weit über die Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester, kurz PVP. Für Lehramtsstudierende der RWTH Aachen kommen hierfür die Praktikumsschulen in der Ausbildungsregion Aachen in Frage.

Haben Sie Fragen, die über die Informationen der Website hinausgehen oder sind sich in einigen Punkten unsicher, kontaktieren Sie bitte Patricia Stammsen, der Ihre Fragen gerne klärt.

Das Wichtigste im Überblick

Wenn Sie für die Platzzuweisung über PVP einen Härtefall zur Geltendmachung sozialer Kriterien stellen möchten, müssen Sie den entsprechenden Antrag sowie die erfoderlichen Nachweise bereits vor Beginn des jeweiligen Verfahrens einreichen. Weitere Informationen finden Sie unter 3. Wie kann ich gegebenenfalls soziale Kriterien geltend machen?

Nach Zuweisung des Praktikumsplatzes erhalten Sie über PVP einen Zuweisungsbescheid sowie ein Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters zum Download mit weitergehenden Informationen.

Mit der Zuweisung werden Sie von den zuständigen Zentren für Lehrerausbildung, kurz ZfsL, außerdem aufgefordert, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen. Bitte beachten Sie unbedingt die hier gesetzten Fristen, denn ohne das erweiterte Führungszeugnis können Sie das Praxissemester nicht antreten. Informationen zum Beantragungsverfahren finden Sie unter 7. Wie beantrage ich das notwendige erweiterte Führungszeugnis?.

 

Wir zeigen Ihnen im Weiteren alle Schritte zur Beantragung des Praktikumsplatzes im FAQ Menu. Schauen Sie gerne auch in unsere Klickanleitung zu PVP.

 


Sie wollen sich doch wieder abmelden?

Eine Abmeldung aus dem Verteilverfahren für die Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester ist bis zum Stichtag der Verteilung möglich. Hierzu muss der Antrag zur Abmeldung vom Verteilverfahren vollständig ausgefüllt bis zum 03.11.2022, 09:00 Uhr – Ausschlussfrist –, bei der Geschäftsstelle des Lehrerbildungszentrums, kurz LBZ, eingegangen sein.

 

7 Schritte zu Ihrem Praktikumsplatz

1. Wie melde ich mich zum Verfahren zur Vergabe von Praktikumsplätzen an?

Melden Sie sich beim LBZ zum Praxissemester an. Mit einer formlosen Mail können Sie dies tun. Mit der Anmeldung werden Sie zugleich zu den Vorbereitungsseminaren aufgenommen. Dazu benötigen Sie keine separate Anmeldung über RWTHonline. Auch werden Sie automatisch zur Teilnahme an der Platzvergabe für das Praxissemester über PVP angemeldet. Eine separate Anmeldung ist hierbei auch nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass Sie erst, wenn Sie in den Master eingeschrieben sind, für PVP freigeschaltet sind.

Wichtig: Eine Abmeldung vom Verteilverfahren ist bis zum 03.11.2022, 9:00 Uhr – Auschlussfrist – möglich. Reichen Sie dazu den Antrag bei der Geschäftsstelle des Lehrerbildungszentrums ein.

2. Wie erfolgt der PVP-Login?

Über die PVP-Startseite gelangen Sie zunächst auf die Seite von DFN-AAI des Deutschen Forschungsnetzes.

Im Dropdown-Menü wählen Sie ganz unten die RWTH Aachen aus und werden direkt danach auf die Seite des Regionalen Rechenzentrums der RWTH Aachen umgeleitet. Hier loggen Sie sich mit den gewohnten Zugangsdaten Ihres Studierenden-Accounts, TIM-Kennung, ein und gelangen auf die Startseite des PVP-Portals.

Bei diesem Vorgang werden Sie als NutzerIn in PVP mit den relevanten Studierendenstammdaten wie z.B. Name und Matrikelnummer angelegt.

Vervollständigen Sie Ihre Daten:
Sie vervollständigen Ihre Daten hinsichtlich studierter Schulform, Studienrichtung in der Regel identisch mit Ihrem Studiengang und geben zwei der von Ihnen studierten Fächer, Lernbereiche bzw. Fachrichtungen an.

3. Wie kann ich gegebenenfalls soziale Kriterien geltend machen?

Zeitraum: 10.–31.10.2022. 

Studierenden, die das Vorliegen von schwerwiegenden sozialen Gesichtspunkten nachweisen, wird, entsprechend ihrer Schulwünsche und Anforderungen an die Praktikumsschule, vor der regulären Verteilung der Praxissemesterplätze manuell ein Platz zugewiesen.

Als schwerwiegende soziale Gesichtspunkte in diesem Sinne sind insbesondere zu berücksichtigen:

  1. Minderjähriges Kind oder minderjährige Kinder im eigenen Haushalt,
  2. Schwerbehinderung oder Schwerbehinderten gleichgestellte Studierende,
  3. alleinige Betreuung eines anerkannten Pflegefalls,
  4. Mitbetreuung eines anerkannten Pflegefalls.
     

Studierende, die eines oder mehrere dieser sozialen Kriterien im Rahmen der Platzvergabe zum Praxissemester geltend machen möchten, müssen bis zum 31.10.2022 das vollständig ausgefüllte Antragsformular einschließlich der erforderlichen Anlagen, s. Antrag, persönlich bei Patricia Stammsen, s. Kontakt unten, einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu im Vorfeld einen Gesprächstermin.

Wichtig: Studierende, die soziale Kriterien geltend gemacht haben, müssen ebenfalls eine Schulauswahl über die Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen, kurz: PVP, durchführen.

4. Wie erfolgt die Auswahl und Priorisierung der Schulwünsche und das Setzen eines Ortspunktes?

Zeitraum: 10.10.2022 bis 03.11.2022 – Ausschlussfrist –

Loggen Sie sich bei der Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester (PVP) ein und führen Sie, falls noch nicht geschehen, eine Kontrolle Ihrer Daten, die Schulauswahl und das Setzen des Ortspunktes durch. Als Hilfestellung können Sie die Klickanleitung zu PVP für Studierende nutzen.

Folgende Voraussetzungenmüssen erfüllt sein, damit Sie in PVP die Schulauswahl durchführen können:

  1. Sie befinden sich im Zeitraum für die Schulauswahl: 10.10.2022 bis 03.11.2022.
  2. Sie sind in den Master of Education eingeschrieben und besitzen eine gültige TIM-Kennung.
  3. Sie wurden für den Zugang zu PVP autorisiert.
    Hinweis: Alle Studierenden, die bis zum 05.10.2022 in den Master of Education eingeschrieben worden sind, sind ab dem 06.10.2022 für PVP autorisiert. Studierende, die sich erst nach dem 05.10.2022 eingeschrieben haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn die Autorisierung für PVP erfolgt ist.
     

Als Studierende bekommen Sie in PVP alle Schulen innerhalb der Ausbildungsregion der RWTH Aachen angezeigt, die für sie aufgrund Ihrer Schulform und Fächerkombination sowie aufgund der Verfügbarkeit von betreuenden Fachleiterinnen und Fachleitern an den zugeordneten ZfsL in Frage kommen.

Sie können auswählen, ob Sie das Praxissemester gegebenenfallls auch an einer Ersatzschule durchführen möchten. Falls Sie die entsprechende Option in PVP nicht deaktivieren, werden Ihnen in der Schulauswahl auch die für Sie relevanten Ersatzschulen innerhalb der Ausbildungsregion angezeigt.

Sie können sich nun über die Ihnen zur Verfügung stehenden Schulen informieren - dies ist einerseits über die direkt in PVP hinterlegten Informationen zur jeweiligen Schule möglich, andererseits können Sie auch die in PVP verlinkten Webseiten der Schule als Informationsquelle nutzen. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht der Praktikumsschulen im Praxissemester der RWTH Aachen.

Im nächsten Schritt treffen Sie Ihre Auswahl von bis zu fünf Schulen und priorisieren diese. Hierbei müssen die Regionalklassen berücksichtigt werden, mittels derer eine Streuung der Schulwünsche und dementsprechend auch bessere Verteilung erreicht wird. Vergessen Sie nicht Ihre Auswahl zu finalisieren und zu bestätigen!
Nähere Informationen zu der Schulauswahl finden Sie in der Klickanleitung zu PVP.

Abschließend legen Sie einen Ortspunkt fest, zum Beispiel eigener Wohnort, Wohnort der Eltern etc., der dann Berücksichtigung findet, wenn keine der Schulen aus der Wunschliste zugewiesen werden konnte. In diesem Fall wird Ihnen eine in Frage kommende Schule zugewiesen, die dem Ortspunkt am nächsten gelegen ist.

5. Wann und wie erfolgt die Platzverteilung?

Zeitraum: 03.11.2022 bis spätestens 09.12.2022.

In einer ersten Verteilrunde werden denjenigen Studierenden, die soziale Kriterien geltend gemacht haben, Schulen zugeteilt. Im Anschluss findet die reguläre, automatisierte Verteilung der Schulplätze statt. Diese Verteilung wird den Schulen anonymisiert mitgeteilt und mit Blick auf Ihre Fächerkombinationen noch einmal abschließend mit den Schulen abgestimmt.

6. Wann und wie erfahre ich, an welcher Schule ich mein Praxissemester absolvieren werde?

Zeitraum: spätestens 09.12.2022

Sobald alle Studierenden ein Praktikumsplatz an einer Schule zugewiesen werden konnte und alle beteiligten Kooperationspartner den Zuweisungen zugestimmt haben, wird das Ergebnis der Zuweisung über PVP bekanntgegeben. Zusammen mit dem Zuweisungsbescheid erhalten Sie über PVP weiteres Informationsmaterial und Erklärungsschreiben für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters.

7. Wie beantrage ich das notwendige erweiterte Führungszeugnis?

Zeitraum: Möglichst umgehend nach Platzzuweisung

Mit der Platzzuweisung erhalten Sie über PVP ein Anforderungsschreiben zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses. Dieses Anforderungsschreiben reichen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt ein. Das erweiterte Führungszeugnis wird dann erstellt und direkt an Ihr zuständiges ZfsL versandt. Es dient dazu, mögliche Vorstrafen, v.a. Missbrauchs- und Sexualdelikte, auszuschließen.
Ohne ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis kann das Praxissemester nicht starten. Das erweiterte Führungszeugnis muss zu Beginn des schulpraktischen Teils des Praxissemesters dem zugewiesenen ZfsL vorliegen. Beantragen Sie es umgehend nach Erhalt des Anforderungsschreibens und immer nur mit diesem Schreiben, alle anderen Führungszeugnisse werden nicht akzeptiert.

Alle Studierenden mit einem Wohnsitz in Deutschland beantragen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – das erweiterte Führungszeugnis unter Vorlage des Anforderungsschreibens bei ihrem Einwohnermeldeamt. Alle Studierenden mit einem Wohnsitz im Ausland beantragen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – das erweiterte Führungszeugnis unter Vorlage des Anforderungsschreibens beim Bundesamt für Justiz. Bei freigeschalteter Online-Funktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels kann die Beantragung auch online beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz stattfinden. Dort finden Sie alle dazu erforderlichen Informationen inklusive Formular. Auch hier ist eine frühzeitige Beantragung vorzunehmen. 
Wichtig: Auch bei Online-Beantragung muss als Empfängeradresse die Adresse des zuständigen ZfsL angegeben werden.

Die Gebühr von 13 € wird nicht erstattet. Studierende, die BaföG beziehen, können bei der Vorlage des Förder-Bescheids von den Gebühren befreit werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
Europäisches Führungszeugnis
Serviceportal der Stadt Aachen