Konfliktfall

 

Hinweis

Zugrunde liegende Dokumente mit Angabe genauer Textstellen finden Sie unten im Downloadbereich.

 

Kommt es im Praxissemester zu Konflitkfällen zwischen Schulen und Studierenden, so steht die Bemühung im Vordergrund, gemeinsam mit den Beteiligten eine Lösung zu finden und die Fortführung des Praxissemesters zu gewährleisten.

Eine Anlaufstelle für sowohl Schulen als auch Studierende bzgl. der Beratung in Konfliktfällen stellen die Praxissemesterbeauftragten der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (PSB) dar.

Zudem besteht für Schulen die Möglichkeit, sich an Vera Faust zu wenden. Studierende können Patricia Stammsen kontaktieren.

In jedem Fall ist es wichtig, dass das formale Vorgehen im Falle eines schwerwiegenden Konfliktes im Praxissemester eingehalten wird. In der Praxissemesterordnung der RWTH Aachen (PSO) ist die Kooperation zwischen den Schulen und dem Lehrerbildungszentrum in solchen Fällen beschrieben. Im Fall von unentschuldigter Abwesenheit oder bei Nichtbeachtung von Regelungen der Schule durch die Studierenden gilt: "...die Schule setzt die Studierenden umgehend in Kenntnis, dass das erfolgreiche Bestehen des schulpraktischen Teils gefährdet ist, und nimmt Kontakt zur Geschäftsstelle des LBZ auf." (§ 15 Abs. 5) Weiterhin ist festgehalten: "Unentschuldigte Abwesenheit oder das Nichtbeachten von Regelungen der Schule kann in schwerwiegenden Fällen zur vorzeitigen Beendigung des schulpraktischen Teils durch die Schulleitung im Benehmen mit dem zuständigen Prüfungsausschuss führen. Eine vorzeitige Beendigung des Praxissemesters erfordert zudem vorab die Abstimmung und Beratung mit dem zuständigen ZfsL und der Bezirksregierung. Im Fall der vorzeitigen Beendigung gilt das Praxissemester als erstmals nicht bestanden. Ein Abbruch des Praxissemesters ist durch das zuständige ZfsL in PVP zu vermerken." (§ 15 Abs. 6)